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1. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 352

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
Das Vi. Buch, Zf2 solche Oefnungen gemacht, daß gantze Armee»: durchmarschiren können. Wenn dieses seine Richtigkeit hat, so können wirnunmehro eine Provintz nach der andern be- schreiben. Und weil wir doch dem Laufe desrheins folgen werden: so machen »vir billig mit denjeni- gen Provintzen den Anfang, »reiche jenseit des Rheins gelegen sind: Darnach wollen wir auch die andere Helfte dieses Kreises vor die Hand neh- men , welche disseit des Rheins gelegen ist. Das I. Stück. Des Ober - Rheinischen Kreises jenseit des Rheins. Es wird hauptsächlich auf sechs Capitel ankom- men. 1. Vom Stifte Basel. Ii. Von dem Für- stenthum Mümpelgard oder Montbeil- Lard. Iii. Vom Sundgau. Iv. Von der Landgrafschaft Elsas. V. Von dem West- Reiche, ofceraustrasla. Vi. Vonderun- Ter - Pfaltz. was nemlich davon zum Ober- Rheinischen Kreise gehöret. Das I. Capitel, Vom Stifte Basel. Die Rede ist hier nicht vom Canton Bafel,dem» der ist ein Stuck von der Schlveitz, und hat mit Deutschland nichts zu thun. Sonder»» dierede »st hier voi» dembißthumba- sel,»velches »»eben demuamoiibasel lieget: auch mit den Schweitzern in gewiffenauiantzen stehet; dessen Bischof aber einmal vor alle»nal e»nsrand des hei- lige»» Römischen Reiches ist, u»»d auf der»» Reichs- Tage
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