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1. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 574

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
574 Das Ix. Buch, von Nieder-Sachsen, fen , und ward im Westöstlischen Frieden gar mit einander secularisiret, und denen zur Satisfaktion gegeben, die wegen des dreyßigjährigen Krieges was zu fordern hatten. Das tonten dierönnsch-Catholsschen wol leiden: Denn das gantze Ertz-Bißthum hatte das Evange- lium schon längst angenommen, und hatte sich al- so von der Padstlichen Kirche abgesondert. Und denen Protestanten tonte auch nicht viel dar- an gelegen seyn, ob ein Land von ihrer Religion, ein Bißthum oder ein Fürstenthum genennet würde. Was nun das Bremische Ert>Stift an sich selber betrift, so ward im Westphälischen Frieden fest ge- stellt, daß alles, was der Ertz-Bischofbescffen hätte, unter dem Titul eines Aertzogthums, der Crone Schweden, als ein Deutsches Rcichs-Lehn, solté auf ewig überlassen werden. Nun gieng zwar diese Metamorphofis die beyden £anfee'0tádte,Hamburg und Bremen,nl<&« an: Denn das waren 2. Reichs-Städte. Es sind aber in diesen zweyen Städten zwey Dom - Rie- chen , die hatten denertz-Biscdöffenzu Bremen ge- hört , und also wurden sie auch mit au die Crone Schweden abgetreten. Nachdem auch bey unfern Zeiten das Chur-Haus Ran. nover dieses Hertzogthum in dem Nordischen Frieden A. ,720. an sich gebracht, und vom Kayler Carolo Vi A. 17;;. die Belehnung darüber erhalten hat; >o muß nun. mehro auch der Dom , sowol in Ramburg als m kremen, den Churfürsten zu Hannover vor feme höchste Oorigkeit erkennen. Es sind aber an beyden Orten solche Verträge und Re. ceñe aufgerichtet worden, daß dabey diese zwey Städte in ihrer wohlherqebrachten Reichs. Freyhell gar nicht beeinträchtiget werden. 3»
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