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1. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 704

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
704 Das Ix. , von Nieder-Sachsen, Schuß von derstadt,gegennorden,lieget mict) die feste Sterwgchancze, welche der Stadt zu einer guter! Vormauer dienet. Die Bürger gehen selber mit zuwalle,und sind in gewisse Compagnien ein- getheilet. Diegaffen sind des Nachts nicht nur mit Laternen erleuchtet, sondern es wird auch eine be- sondere Nachtwache gehalten, die ohn Unterlaß durch alle Gassen patroulliren muß. Die Fremden befinden sich sonderlich an diesem angenehmen Orte aus der Massen wohl, theils wegen der schönen Lebens - Mittel, theils wegen des Ueberflusses von allen Dmgen, und theils wegen des angenehmen Umganges mit Leuten von so vielerley Nationen, und sonderlich mit so vie- len Standes Personen, die ihr Vergnügen im Opern-Hause, in den Commödien, bey den Affem- bleen,Baletten,Concerten, Masqueraden, Prome- naden, und andernergetzlichkeiten finden, wobey die Poeten, Componisten, Virtuosen und Exercttien- Meister um den Vorzug mn einander streiten. Das Raths - Collegium bestehet aus Iv. Bür- germeistern, davon einer ein Kauffmann ist; aus Iv.syndicis: Ausxxiv. Raths-Herren, da- runter Xi. Gelehrte, und Xiil. Handels - Her- r.n sind; aus iv. Secretariis, davon einer?ro- t0n0t3riu8, und einer'archivaritts ist; welche zu- sarnmen Xxxv j. Personen austragen. Die gantze Stadt ist in fünf Kirchspiele einge- thetlel, dre hezssen: -.8.?Leri, 2. 8.Nico- Mi , 3. 8. Catharuxe . 4. S. Jacobi. s. 8. Michaelis, und ein jedweder Bürger ge- hehöret meines von diesen Kirchspielen. Aus diesen fünf Kirchspielen sind nachfolgende Bürgerliche Collegia formiret: Im
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