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1. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 737

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
vsm Ober-Sächsischen Rreise. 7z7 Das Iii. Capitel. Von der Landgrasschaft Thüringen. vorbericht. Die Thuringi oder Doringi haben in den ältesten Zeiten im Stifte Bremen gewöhnet, sie sind aber von den Sachsen so lange verunruhiget worden, bis sie das Land verlassen, und jenseit des Hartzes das Rönigreich Thüringen angeleget ha- den ; welches im dritten Seeulo geschehen ist. Dieses Thüringische Königreich hat gestanden bis A.524. da ist der letztekönig Hermannfridus von den Sachsen und Francken um die Crone und um das Leben gebracht worden. Hierauf theilten sich die beyden Ueberwinder in das Land: Was gegen Norden am Hartze lag, das zogen die Sachsen an sich; was aber gegen Süden am Thüringer Walde lieget / das ward den Fran- cken zu Tbetle. Es entstunden darnach Landgrafen in Thüringen, die stürben A. 1240. aus, da ward Thüringen und Meissen mit einander vereiniget. Endlich theilte sich das Haus Sachsen A. 1464. in die Ernestinische und in die Albertinische Li- me , und da bekam die Ernestintsche Linie ihren An- theil meistens in Thüringen. Da sich nun, wie oben allbereit ist erinnert wor- den, die Ernestintsche Linie wiederum in verschiedene Häuser getheiier hat: so kan man leicht erachten , daß wir dieses Capitel in viei Articul werden theilen müssen. Es ist aber die Landqrsffchaft Thüringen, Lat. Landgraviatüs Thüringiie, nicht gröf- Iii. Theil, Aaa ser
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