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1. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 747

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
Cap. Hi. vvn Thüringen. 747 Der Ii!. Articul. Von dem Fürstenthum Ouerfurl. Es ist dieses ein fteves Reichs,Fürftenthum im Ober Sächsischen Kreise/ das seinen Sitz und seme Stimme ausdem Reichs-Tage haben fall und gehö- rete dem ansgestorbenen Hause Sachsen Meissen- fels; nunmehro aber dem Churfürsten. Es ist aber ein neues Fürftenthum, das erst im Pragischen Frieden A. * ist gestiftet und dar- nach im Westphälischen Frieden \6^%. dem Chur- Hanse zur Satisfaktion vor das ftcularistrte Ertz- Bißthum Magdeburg ist gegeben worden. Anfangs war es nur ans die vier Magdeburgs- scheu Arrnter i. Querfurt, a.dahme, a-Jü- Terbog und 4. Borg gegründet. Darnach als Chnrfürst Johannes Georgias I. in seinem Testamente die Verfügung gemacht hatte, daß sein ältester Sohn, Augustüs, dieses Für- stentbum baden falte, so wurden noch die vier Thü- ringischen Aemter, 1. Sachsenburg,.. Eiel- Ürungen , 3. Sittichen-Bach, und 4. 'Wendelstein darzu geschlagen. In dieser Verfassung ward es nach diesem dem nunmehro ansgestorbenen Hause S »chfan-wers- smftlö zutlu ile und ist auch bis auf des letztenher- tzogs stohannis A00eehi Tod % 1746. bey demselben geblieben. Es ist aber das Amt Borg davon abgekommen: Denn weil es mitten in dem Hertzogthum Magdeburg gelegen war, so that der Churfürst von Brandenburg den Vorschlag, daß cv demhauftweiffenfels 34000. Tdaler als emacqut- M\a.t an barem Gelde, seinem Printzen aber zwey Dom-Präbeilden zu Magdeburg und Halberstadr davor
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