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1. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 868

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
868 Anhang Ob über gleich nunmehro schon seit 2i8-Jahren keill Römer-Zug ist gehalten worden; so har man doch die Römer-Monate behalten, wenn nach der Zeit etwan anderweitige Reichs-Anlagen haben muffen gemacht werden, weil man noch zur Zeit keine billigere Proportion hat ausfinden können. Der Xvi. Articul. Von der Kayserlichm Wahl - Kapitulation. Eine solche Capitulation hat gewisse Ar- ticul in sich / welche der nelterwählte Kayser de- schwereir muß. Die erste (Kapitulation ist Kayser Carolo V. bey seiner Wahl A-1^9- vorgeschrwben worden, und bey allen solgendenkayser-Wahlen hat sich deraiei- chen zugetragen. Die letzte Kapitulation Kaysers Francisci 1. trüget etltch Bogen in Folio aus. Das Recht/ eine solche Kapitulation aufzusetzen, haben sich bisher die Churfürsten allein angemaffet: Es ist aber oftmals in Vorschlag gekommen, daß eine Vapitulat10 Perpetua. darzu alle drey Stande coneurrirten , hat sollen gemachct werden; Ja A. 1745. wurde im 30* Articul der Wahl-Capitulation Kaysers Francisci l. vom 1 Kayser beschworen/ daß dergleichen Capitulato per petua auf dem Reichs-Tage, so bald es nur im- ' tuet möglich,solte zu Stande gebracht werden, doch < so, daß denen Churfursten das Jus accapitulandi j Vorbehalten bliebe; deswegen der Kayser auch < noch dieses Jahr die Sache auf dem Rerchd-Tage r Vorträgen ließ. Doch so schwer cs unter Kayser Carolo Vi fiel, * diese Sache tu eine Reichs-Satzungsmafige Form 1 rmdkrastzu bringen; eben solcherschwierigkeit ist i auch <
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