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1753 -
Leipzig] [Frankfurt
: [S.n.]
- Autor: Hübner, Johann
- Auflagennummer (WdK): 7
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Bayern
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
874
Anhang
genspurg auch ein groffersaahdaraufstch alle drey
Collegia zugleich versammlen, wenn sie Re- und
Correlationes mir einander halten wollen.
Das Oirectoricaiauf dem gautzen Reichs-
Tage führet der Churfürst zu fvlay ntz als Cancel-
larius Imperii per Germaniam: 'Was Nun in Be-
rathschlagung soll gezogen werden/ das wird durch
den Mayntzischen Secretarium in einem besondern
Zimmer denen Secretariis von denen drey Colle-
giis in die Feder dictiret.
Wenn diereichs-Stande durch die meistenstim-
men ein Reichs-Gutachten aufgefttzet habew so hat
es doch keine Kraft, wenn es nicht vom Kayser be-
kräftiget, und in einen Reichs-Schluß verwandelt
wird.
Wenn ein Kayser persönlich zugegen ist, so sitzet
er auf einem throne, dec vier Staffen erhoben ist,
und in feinerabwesenheit sitzt derkayserliche Prin-
Cipal Cömmissarius an seiner Stelle.
Im Fürstlichen Collegio sind die Geistlichen und
Meiuichenstanoe unterschieden: Die Geistlichen
sitzen zur rechten, und die Welt ichen zur lincken
Hand. Das Directorium führt der Sesterreicht-
sche undsalrzburcgische Gesandte,und zwar wech-
selsweise. Wir wollen beyde Bäncke in zwey be-
sondcrn Articuin etwas ittnstandlicher beschreiben.
Der Xxiii. Arttcul.
Bon den C h u r f ü r st e n.
Das sind die vornehmsten Stände des Reiches,
welche Macht haben, einen Kayser zu erwählen
oder zu erkühren; dessentwegen sie auch Lhurfür-
sten genennet werden.
Es kan niemand sagen, wenn dieses Hohe Colle-
gium eigentlich gestiftet worden ist: es ist auch wohl
nicht