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1. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 882

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
882 ___________A n l) a >t g______ Als aber darnach die Kayser ans dem Hause Oesterreich sich beständig in ihren Erb-Landen cmf- hielten, so nah::: das unselige Fauste Recht aller Orten dermasen überhand, daß es nicht mehr aus- znstehen war. Der Xxix. Articul. Vom Faust- Rechte. Wenn vor drey hundert Jahren zwey Städte oder auch nur ein paaredelleme mtt einander was zu zancken hatten, so kündigten sie sich einander den Krieg an, und ein solcher Katzen-Krieg ward eine Fehde, Lat. Diffidatio genennt. Es suchte aber ein jedweder seine Parthey zu ver- stärcken, und also ward oft aus einen: kleinen Fun- cke:: ein grosses Feuer. Wer nun dem andern über- lege:: war, der hatte Recht, und wer zu kurtz dar- bey kam, der muste sich in die Zeit schick ::. Welche Reichs - Stände nun mit dergleichen Plackereyen wollen verschonet seyn, die suchten et- wa» bey der Rheinischen Alliance, oder bey der dt. George - Gesellschaft in Schwaben , oder auch beym Hanseatischen Bunde, Hülfe und Bey- stand: Es wolte aber doch alles nicht helfen, bis dieses Unwesen durch den Land-Frieden aus dem Grunde gehoben ward. Der Xxx. Articul. Vom Land-Frieden. Diesen Frieden hat Kayser Maximilianus I. An. i49i. eingeführet, und hat damit dem ganden Faust-Rechte ein Ende gcn:acht; worüber eine sol- che Freude war, daß auch Lutherus darüber iubi i- ret hat, wenn er in den: bekannten Kirchen-Liede singet: alle Fehde hat nun ein Ende. Danlit
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