1753 -
Leipzig] [Frankfurt
: [S.n.]
- Autor: Hübner, Johann
- Auflagennummer (WdK): 7
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Bayern
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
zu Deutschlands 90z
Der Lvil Artrcul.
Don Erb-Verbrüderungen,
Eine Erb-vereinigung, Lat» Pactum Fa-
Mille, können Freunde, Nachbarn und Anver-
wandten, unter einander aufrichten, und alspriva-
ti einander, im Fall der Roth, Hülfe und Beystand
leisten, ohne daß sie den Consens der hohen Obrig-
keit darzu nöthig haben.
Ein anders aber ist eine Erb-Verbrüderung r
Lat. Pactum C0nfraternitat1s,
man einander nicht nur in allen Beystand, son-
dern auch die Erbfolge verspricht; dergleichen
Bündnisse müssen vom Kayser bekräftiget werden.
Eine solche Erbmerdrüderung haben die drey
hohen Hauser, Sachsen, Brandenburg und Hes-
sen , allbereit A. 147-. mit einander geschloffen,
und A. 1614. nochmals erneuert.
Der Lvill. Articul.
Von den Hagestoltzm.
Ein alter Junggeselle von so. Jahren Heist ein
Hagestoltz: Wenn derselbe stirbt, so fallt seine
Verlassensthaft dem Fifco Pubüco anheim, und
das wird das Hageftoltzen-Recht, Latein. Ha-
Genstoltziatus, genennet.
Dieses Recht ist nicht durch gantz Deutschland
eingeführt, sondern nur in der Ünter-Pfaltz, und
daherum am Ober-Rheinstrome. Im Braun-
schweiger Lande war es auch noch von alten Zeiten
her im Gebrauch; es ist aber A. 1730. von der ho-
hen Landes-Obrigkeit abgeschaft worden.
Es ist aber nicht von Lehn-Gütern zu verstehen,
denn darunter würdet: die Mitbelehnten leiden;
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