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1. West- und Süd-Europa - S. 523

1784 - Leipzig : Weidmann und Reich
Vereinigte Niederlande. 52; nicht bebauen kann. Man zahlet darinn sieben und dreyßig Städte, acht Flecken und etwa 400 Dörfer. Nach einer Zählung von 1792 befanden sich in Süd-- F>oi(anb 79957/ und aufdem Lande 469 g2 Häuser, in Nordholland 11154, auf dem lande 25419, und die Berechnung der Personen belief sich ohngefahr gegen eine Million. In Ansehung der Kirchenversassung wird Holland zwar ebenfalls in zwey Theile getheilet, sie geht aber indem Politischen weit ab, denn Amster- dam und Hartem, welche mit zu Südholland gehö- ren , sind in Kirchenfachen mit zu Nordholland ge- rechnet. Die Synode von Südhollond bestehet aus eilf Klaffen, und zu sieben werden 331 Prediger ge- rechnet ; die nordholländische Synode aber hat sechs Klassen, liebst 220 Predigern. Jede versammlet sich jährlich im Monat Julius, nach der Reihe in einer von den Städten, nach welchen die Klaffen benannt werden; ihre Sitzung wahret eilf Tage, wozu jede Klasse drey Prediger nebst einem Aeltesten, sendet. Außerdem zahlt man in Holland 250 katholische Kirchen nebst 255 Priestern, worunter etwa 40 jansenistifche Kirchen begriffen sind. Die Lutheraner machen 19 Gemeinen, und 28 Prediger, die Re- monstranten 50 Gemeinen und z8 Prediger, die Wiedertäufer 76 Gemeinen und 163 Lehrer, außer den in Amsterdam befindlichen Quäkern und den zu Heerendyk, dem Hauptsitz der Herrnhuter, woh- nenden Brüdern. Hollaiid und Zeeland haben zwey hohe Gerichts- höfe mit eillander gemein: das erste ist der große 2xarh von Holland und Zeeland/ welcher aus einem Präsidenten, sechs Räthen der Provinz Hol- laiid, und drey von Zeeland bestehet; das zweyte ist der Hof von Holland , der aus acht Räthen von Holland und aus drey von Zeeland bestehet, die Wechsels-
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