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1. West- und Süd-Europa - S. 628

1784 - Leipzig : Weidmann und Reich
628 Helvetien. den Titel: Den frommen , fursrchtigerr f ehrsa- men und weisen Bürgermeister (u. s. w.) und Rarh der Stadt N., unser» insonders guten Freunden und getreuen lieben Eidgenossen. Seitdem der Kaiser und Reich im westphalischen Frie- den die Eidgenossenschaft für einen freyen Staat er- kannt hat, giebt er ihr den Titel: Den Gestrengen, Vesten und Ehrsamen unserer besondern lie- den gemeinen Eidgenossenschaft aller Xii! und zugewandren Grce in der Schweiz. Ueber- haupt bringt die verschiedene Regierungsform der ein- zelnen Stande, welche bald Volks-, bald gemischte Regierung ist, auch besondre Titulaturen hervor. Aber weder in den dreyzehn verbundenen Kantons, noch in den zugewandten Orten hat der Adel, als be- sondrer Stand betrachtet, großen Antheil an der Staatsverwaltung. Die blutigen Kriege, welche Helvetienö Einwohner zu Gründung ihrer Freyheit führen mußten, haben den Adel hier sehr vermindert, wozu man noch rechnen kann, daß viele Familien aus dem iande gezogen, und durch keine neuen wieder er- setzt worden sind. c) Einkünfte. Da die Obrigkeiten hier den großen und ersten Grundsatz der wahren Staatsverwaltung angenom- men haben, daß, je größer der Wohlstand des Unter- thanen sey, desto reicher sey auch der Staat, so kann man wohl einsehen, daß ihre Einkünfte im Verhalt- niß gegen andre Staaten sehr klein seyn müssen. Alle Anlagen sind äußerst unbeträchtlich, und der §anl> Mann kann Wiesen, Felder und Weinberge verbes- sern, ohne fürchten zu dürfen, daß die Vermehrung seines Einkommens sogleich durch eine treue Austage verschlungen werde. Nur in zwo Städten wird jähr- lich sder viertausendste Pfennig von dem wahren Vermögen versteuert. Die meisten Einkünfte kom- men
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