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1. West- und Süd-Europa - S. 814

1784 - Leipzig : Weidmann und Reich
8i4 Italien. lichkert bisher ihre Gewissen unterjocht hat, so darf man sich doch von dem großen Reformationswerke deö Kaisers auch hier viele Segnungen versprechen, da noch dazu der nicht genug zu rühmende Bischof von Nlanwa, den Absichten seines Monarchen so treulich die Hand beut, und auch andre Prälaten der guten Sache keine Hindernisse in den Weg legen. Schon im I. 1767 sind mancherley gute Verfügun- gen getroffen worden, welche zu Verminderung des päbstlichen Ansehens gereichten. Dahin gehört, daß die weltliche Gerichtsbarkeit, welche vorher der Pabst und die Bischöfe über die geistlichen Personen und ihre Güter ausgeübt haben, einem zu Mailand verordneten Rath aufgetragen wurde; daß den Geist- lichen auferlegt wurde, alle feit 17 22 an sich gebrachte Güter wieder zu verkalifen, und jedem Unterthan verboten ward, sich nicht anders als mit Bewilligung des schon erwähnten Rathes um irgend eine Gnade, ausgenommen die Indulgenzen, nach Rom zu wen- den. Die Regierungsgeschaste stehen unter einem Ge- neralgouverneur/ welches gegenwärtig der Erzherzog Ferdinand ist. Der Senat 511 Mailand welcher aus einem Präsidenten und zehn Senatoren, zu wel- chen die Statthalter von Kremona und Pavia gehö- ren, bestehet, macht das oberste Gericht in allen Civll- und Kriminalsachen aus, dessen Aussprüche allein das kaiserliche Kabiner in Wien zu andern das Recht hat. Im I. 1766 ist ein höchster Gekonomie- und Handelsrath errichtet, für welchen alle Finanz- sachen, Verpachtungen u. d. g. gehören, so wie die Einkünfte von einen: besondern Kollegium, welches iin eigentlichen Verstände ilmagiflrato genennt wird, verwaltet werden. Diese Einkünfte werden auf »i Qsooo Thaler geschaßt, von denen drey Fünftel
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