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1. West- und Süd-Europa - S. 882

1784 - Leipzig : Weidmann und Reich
882 Italien. zürn Grunde. Die bürgerlichen Rechtshändel ge- hören für die 7\otai welches Gericht über allezeit mit auswärtigen Rechtsgelehrten beseht seyn muß. Ein andres Kollegium von sieben einheimischen Rechts- gelehrten sehet Vormünder/ siehet auf Abkürzung der Processe, und besorget auch Policeysachen. Die peinliche Justiz ist sehr gelinde, und bestraft nur Hauptverbrechen, auch ist eine ruhmwürdige Anstalt im Gange, in welcher arme Gefangene vertheidigt werden. Auch die Polieeyanstalten sind in sehr gutem Zu- stande, vorzüglich was die Versorgung der Stadt mit Lebensmitteln betrifft; denn da müssen die Xtlat gifixari dell Aboudanza beständig dafür sorgen, daß die Stadt ein Jahr lang genügsames Getraide, Wein und Oel habe. Sie setzen auch die Tape der Lebensmittel fest, und diejenigen Bürger, welche keine eigellen liegenden Gründe haben, also selbst nichts erbauen, müssen die obigen drey Artikel au§ den Magazinerl der Republik nehmen. Überhaupt treibt die Republik einen beträchtlichen Handel da- mit; alle in der Stadt wohnenden Bäcker müssen das Brod von ihr kaufen, so wie die Gastwirthe ihre Weine, welche in großen Barken im Hafen liegen, und also im Sommer vorzüglich äußerst schlecht sind. ^^''^unftc, Gewöhnlich glaubt man, daß die Staatsein- cn‘ .künfte der Republik nicht mehr als eirre Million Tha- ler, oder noch bestimmter 2,828,354 stanz. Livres betragen, welche aiis dem eben erwähnten Handel/ den Zoller;, den Regalien und den Strafgeldern bestehen; denn die eigentlichen Abgaben wollen wenig bederiterr, und die an der Küste gelegenen Städte, welche sich freywillig der Republik unterworfen haben, bezahlen vorzüglich beynahe gar keine Abgaben. Da nun die Ausgaben nicht bestritten werden können, so hat
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