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1. Bd. 2, Abth. 1 - S. 564

1785 - Leipzig : Weidmann und Reich
564 Norwegen. in dänischen Truppen, wie bey Dänemark gezeigt worden ist. So bekannt sie auch mit ihren unweg- samen Gebirgen sind, und so viel sie Strapazen aus» zuhalten vermögen, so würden sie sich jedoch für mächtige Einbrüche nicht hinlänglich sichern können, wenn ihnen nicht selbst ihre Lage die beste Vormauer abgäbe, und den Feinden eine zu unsichere Beute verspräche. So gute Matrosen sie auch sind, und so gern sie auch als brave Leute in fremde Dienste ge- nommen werden, so kühn ihr Muth ist, mit dem sie sich auf die See wagen, so haben sie doch keine Ge- legenheit ihren Muth durch kriegerische Thaten zu zeigen. Ehedem waren sie ein sehr unruhiges und aufrührerisches Volk, denn ihre Könige mußten bald mit diesen, bald mit jenen Rebellen itn Felde liegen, und viele davon ihr Leben in diesen innerlichen Un- ruhen verlieren. Allein seit einigen Jahrhunderten, und besonders seit der Vereinigung mit Dänemark, haben sie nie einen Aufruhr erregt, und leben im Schooße der Ruhe und des Friedens in einer benei- denöwerthen Zufriedenheit und Stille Ehedem wurden sie durch Statthaltev regieret, und besonders unter König Christian Hl, denen auch noch Vicestatthalter beygesellt waren, alsdann aber wurde diese einzelne Herrschaft in ein Kollegium ver- wandelt, welches den Namen Schloßrecht führte, aber vom König Friedrich Iv. wieder ausgehoben, und der erste Gebrauch eines Statthalters eingeführt wurde. Gegenwärtig besorgt die Regierung des Reichs ein Vicestatthalter, welcher zugleich Prä- ses jm Oberhofgericht zu Christianja ist, welches Ge- richt ein allgemeines für Norwegen ist, und an das alle Sachen von den Stiftsgerichten gelangen, von da an aber an das höchste Gericht nach Kopenhagen berichtet werden müjsem König Christian Vh. errich-
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