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1. Bd. 2, Abth. 1 - S. 613

1785 - Leipzig : Weidmann und Reich
Island. 615 ja nicht einmal ein Dorf giebt, sondern blos hin und wieder zerstreute Höfe, wovon einige aus etlichen Wohnhäusern bestehen, von denen entweder der Be- sitzer des Hofes selbst Gebrauch macht, oder dessen Einlieger, d. i. solche, die von den Bauern Haus und Weide für eine zwischen ihnen verabredete Anzahl Kühe, Pferde und Schafe bekommen, wie kann man da erwarten, daß ein gemeinschaftliches Band und eine genaue Ordnung denklich sey? Hier, wo cs we- gen des gebirgigten Landes weder Ackerbau, nocheineit andern Handel giebt, als der bey Ankunft der däni- schen Schiffe durch Vertauschung fcoti Waaren ge- schieht, wo man ohne Abtheilung in Meilen nur jo weit die Entfernung eines Ortes bestimmt, als so weit ein Mann, der nach einem Ort reiset, wo Ge- richt gehalten zu werden pflegt, in einem Tage zurück- legen kann; welches ohngefahr drey imt> eine halbe schwedische, oder vier isländische Meilen betragt; wo endlich eine beträchtliche Anzahl Höfe dem König zugehören; da sind Beweise genug da, tun in Island das nicht auszusuchen, was in andern Landen das stärkste Band der Gesellschaft ausmacht. Jedoch sind sie deswegen nicht ohne alles Regi- ment und Ordnung, denn in weltlichen Dingen ver- waltet der königliche Stifrsamtmann die Insel Is- land und Färöer, der ehedeffen in Kopenhagen seinen Sitz hatte, und unter dem ein Amtmann stund, welcher auf des Königs Hof zu Beffestader wohnte. Christian der Vii. hat aber für besser befunden, dass sich der Amtmann lieber an dem Orr aufhalte, wo er sein Amt zu verwalten hat, und ihm dafür einen andern Amtmann über den östlichen und nördlichen Theil des Landes an die Seite gesetzt. Außerdem befin- det sich noch hier ein Landvogt, der alle königliche Oq z Ein-
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