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1. Bd. 2, Abth. 1 - S. 614

1785 - Leipzig : Weidmann und Reich
6,4 Island. Einkünfte hebt, und der Rentkammer davon Rech- nung ableget. Diese Einkünfte hatten stets ihre O.uelle i) aus den Pachtgeldern von allen Hafen, welche sich jährlich auf 16000 Rthlr. und darüber beliefen, 2) aus der Schätzung und den Zehnten, welche Einkünfte nach dem Landesgebrauch in Fischen berechnet, und oft auch an Privatpersonen verpachtet werden, 3) in Pachtgeldern, die von den sekulari- sfften Klöstern und königlichen Landereyen gehoben werden, 4) in den Einkünfteit von den königlichen Böten, 5) in dem Werth der 138^ Elle Wadmal, welche ein jedersysfel jährlich liefert, der 892 Paar Strümpfe, welche aus allen Soffeln berechnet wer- den, lind der aus einigen Sysseln einkommenden 172 Schiffpfund Fische; alle diese Einkünfte betru- gen nach der Angabe des Herrn Büfching im Jahr 1769 nur 13406 Thaler. Um den Werth der Höfe einigermaßen abzunehmen, wollen wir nur noch er- innern, daß ein Hof, wo zehn Kühe, zehil Pferde und 400 Schafe gehalten werden können, für 120 Reichsthaler, und ein andrer, der zureichendes Fut- ter für zwölf Kühe, achtzehn Stück junges Rindvieh, acht Stiere, vierzehn Pferde lind 300 Schafe hat, oft für 160 Rthlr. gekauft wird, nur wird hierbei) sehr leicht zu berichtigen seyn, daß mehr oder weniger Güte Abweichuilgen erlauben. Noch bestndeil sich im weltlichen Gericht auf Island zwey Laugmaii- neu oder Oberrichter, alich noch 21 Syjffelmanner oder Unterrichter; einem jeden aber find viele Ge- richtsstellen allgewiefen, und in Fallen, wo das Lauggericht nicht eiitfd)cibm kann, geht man an das Obergericht, oder ist der Fall von dem Werth, den das norwegische Gefch bestimmt, so appellirt mar: von da an das höchste Gericht in Kopenhagen. Man ist hier ebenfalls noch strenge in Vollstreckung der
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