Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Afrika - S. 568

1787 - Leipzig : Weidmann und Reich
Guinea. 568 Der Hauptmann an dem Eingänge des Hafens bekommt gewöhnlich für zwölf Reifen von oder nach dem Schiffe den Werth eines Sklavens, wofür er verbunden ist, die ganze Zeit über mit seinen Leuten an dem Ufer zu warten, die Ruderer auf den Kanoen anzutreiben und allen nöthigen Deystand zu leisten, wenn die Güter an Land gebracht werden. Kein Euro- päer kann hier Sklaven oder Aigris. handeln, ehe die Freiheit des Kaufs wie in Whidah ausgerufen ist, da denn der Ausrufer für feine Bemühung von dem Faktor vierzig kupferne Ringe, zwanzig Hühner und ein Stück baumwollen Zeug erhalt. Ist der Faktor fertig mit Verkaufen, so muß er dem Könige wieder zwey Musketen, fünf und zwanzig Pfund Schießpul- ver, und für neun Sklaven Werth an andern Gütern schenken, andre Geschenke alksgenommen, so daß sich alle Gebühren und Zölle zusammen, auf den Werth von siebzig bis achtzig Sklaven belaufen. Die Männer nehmen so viel Weiber, als sie wollen. Dc6 Köiügs vornehmste Frau hat den Titel als Kö- niginn, nebst dem Vorzüge, daß sie, im Fall ihr der König etwas abschlagt, einige von seinen Weibern verkaufen kann. Die Heurathen werden, so wie in Whidah , außer der gemeinschaftlichen Einwilligung der Eltern, ohne alle weitere Ceremonien geschloffen. Der Bräutigam beschenkt seine Braut mit zwey oder drey Kleidern , mit) bewirthet ihre Eltern mit acht oder zehn Kannen Bier , worauf er erklärt, daß er dieß Mädchen als seine erste und vornehmste Frau aufneh- me. Die Weiber sind hier nicht mehr srey, als ans der Goldküste oder in Whidah, allein weder der Druck, unter welchem sie leben, noch die Furcht, an die Euro- päer verkauft zu werden, ist im Stande, sie von den Ausschweifungen der Wollust abzuhalten, denen die meisten sich auf eine ausgelassene Weise überlassen. , ; ’ Die
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer