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1. Bd. 2 - S. 56

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
Das dritte Kapitel. Von de» Pflichten gegen sich selbst. §. >. ^^isher haben Sie, meine junge Freundinn, solche Pflichten kennen lernen, die Ihnen theils die Religion auserlegt; theils, die sich auf das Verhaltniß beziehen, in welchem Sie mit andern leben, oder künf- tig noch leben werden. Eö ist nur noch eine einzige Art der Pflichten übrig, die Ihre eigne Person zunächst angehen, von denen Sie also ebenfalls einige Kenntniß haben müssen. Dies sind: die Pflichten gegen sich selbst. Ich werde in meiner Unterredung mit Ihnen über diese Materie desto kürzer seyn können, da ich in die vorigen Unterredungen schon verschiedenes eingeschal- tct habe, welches ich hier erst wiederholen müßte. Sie wissen, daß ich die Kürze liebe, und daß ich den Grund- satz hege: „Je mehr man die Pflichten in der Sitten- „lehre häufst und vergrößert; desto schwerer macht man „ihreausübung. Hingegen, besitzt man eine hinlängliche „Kennmiß von feinen Hauptpflichten: so lassen sich die „untergeordneten Pflichten leicht daraus hcrleiten, und „ihre Beobachtung wird leichter!„ Sie lieben sich selbst. Diese Selbstliebe wird Sie antreiben, alles zu thun, was zur Vervollkommung und Verbesserung Ihres Herzens und Verstandes gerei- chen kann. Aus diesem Grunde sollen meine künftigen Unterredungen mit Ihnen nur auf folgende vier Stücke abziclen, zu deren Beobachtung und Ausübung ich Sie gern
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