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1781 -
Gotha
: Reyher
- Autor: Voigt, Johann Heinrich
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
74
Iv. Von der menschlichen
I6z. Drittens: die väterliche, welche Jun*
mittelbar aus der vorigen entsteht. Eltern und
Binder machen solche unter einander aus. Die
Eltern haben die Pflicht auf sich " ihre Binder zu
erziehen, deswegen stehet ihnen eine gewisse Ge-
walt über dieselben zu, danüt alle die Einrichtungen
und Anordnungen, die sie zu deren Besten machen,
nicht fruchtlos bleiben. Vater und Mütter aber, die
ihre Bosheit durch unbesonnene Schlage und Ver-
fluchungen an den Kindern auslasten, oder im Ge-
gentheil dieselben durch thöngre liebe und Sorglo-
sigkeit verzärteln, mißbrauchen diese Gewalt, und
laden schwere Verantwortung auf stch.
164. Dw Kinder aber haben, so bald sie nur
ein wenig zu Verstand kommen die Verbindlichkeit,
^ durch Gehorsam, Dienftfertigrelt, Fleiß und
andere Tugenden, wodurch sie eine wahre kind-
liche Liede beweisen können, ihren Eltern das
schwere Geschäfte der Erziehung so leicht als
möglich zu machen; vor allen Dingen aber, wenn
sie alt und schwach sind, ihnen durch allerley Gut-
thaten das in etwas zu vergelten, was sie ihnen in
ihrer Jugend gekostet haben.
16s. Unter die kleinen Gesellschaften des Staats
kann man auch 4 die Bürgerschaft in den Städten
und 1 2 3 4
1 Woraus entspringt die väterliche Gesellschaft?
2 Was haben dis Eltern für Pflichten auf sich?
3 Was für Verbindlichkeiten aber die Kinder?
4 Was kann man noch mehr unter die kleinen Gesellschaften
rechnen?