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1. Erster Unterricht vom Menschen und den vornehmsten auf ihn sich beziehenden Dingen - S. 78

1781 - Gotha : Reyher
78 Iv. Von der menschlichen 174. * £Ein Bezirk von Feld und wiesen wird eine Flur genennt. Diese sind durch Marken und Grenzsteine sorgfältig bezeichnet, damit wegen der Nachbarn keine Irrungen entstehen. Es herrsche deswegen auch an den meisten Orten die Gewohnheit a daß gewisse Fiurzüge zu bestimmten Zeiten vor- genommen werden, wo unter der Aufsicht obrig- keitlicher Personen auf eine feyerliche Art untersucht wird, ob es nach Inhalt der Flur-und Lagerbüchec mit den Grenzen noch seine völlige Richtigkeit habe. 175. Zn den öffentlichen Oertern , weiche gan- zen Gemeinden zum Gebrauch angewiesen sind, kann mar 3 ausser den Rüchen-und Schulnebauden, lind Gottesackern, auch Oie Back-Brau-und Schenkhäuser, die Tanzböden und Rasenplätze rrmer großen Linden zählen, welche auch auf ge- meine Kosten in Bau und Besserung erhalten werden müssen. 176°. Zu den jährlichen Lustbarkeiten sind bey den ^andienten A die Rirchwevhen oder Ru m- sen angeordnet, die f mir Haltung eines öffent- lichen Gottesdienstes, wo sie in einer Predigt zur Zucht und Mäßigkeit vermahnet werden, ihren Anfang nehmen. 177. Die 1 Was ist eine Flur? 2 Was herrscht für eine Gewohnheit, wodurch sie in Nich- tigkeit erholten wird? 3 Welche Oerter sind ganzen Gemeinden zum Gebrauch be- stimmt ? 4 Was ist zu den Lustbarkeiten der Landleute angeordnet? § Womit nehmen dieselben ihren Anfang?
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