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1. Teil 2 - S. 115

1887 - Leipzig : Teubner
— 115 - die Zerstörung von Halberstadt, durch Raubzüge in das Gebiet des Magdeburger Erzstifts und andere Gewaltthaten nicht minder wie durch seine trotzige Nichtbeachtung der kaiserlichen Vorladung zu drei Reichstagen. So wurde er 1180 zu Würzburg in die Reichsacht und aller Reichslehen verlustig erklärt. Im westlichen Sachsen (Westfalen) sollte fortan der Erzbischof von Ijöln Inhaber der herzoglichen Rechte sein, im östlichen Teile erhielt Bernhard von Ascanien, der Sohn Albrechts des Bären, die durch zahlreiche reichsunmittelbare Gebiete stark beschränkte herzogliche Gewalt. Das schon früher um die Marken Ostreich, Kärnthen, Steiermark, Istrien und die meranischen Besitzungen verkleinerte Bayern erhielt der treue Otto von Wittelsbach. Die Zersplitterung Sachsens war für die norddeutschen Grenzen nicht heilsam. Kanut Vi. von Dänemark, Sohn des 1182 gestorbenen Waldemar I., verweigerte die Lehnshuldigung, und bald verfielen Holstein, Mecklenburg und Pommern der dänischen Herrschaft. — Heinrich der Löwe, durch Waffengewalt vom Kaiser bezwungen, unterwarf sich und blieb durch die Gnade seines großen Gegners im Besitz seiner Erblande Lüneburg und Braunschweig, mufste aber bis auf weiteres das Reich meiden und begab sich an den Hof seines Schwiegervaters, des Königs Heinrichs Ii. von England (1182). &. Die Machterhölitmg des staufischen Hauses. Der Herstellung des kaiserlichen Ansehens in Deutschland folgte 1183 der endgültige Friede mit den Lombarden zu Kostnitz im Sinne der bereits 1175 getroffenen Vereinbarungen. In jener glücklichen Friedenszeit bot der Zustand des deutschen Volkes das Bild einer im Gleichgewicht aller Kräfte sich frei und freudig entwickelnden Nation. Über dem durch die neue christlichkirchliche Bildung veredelten Laienadel, welchem das Lehnswesen eine festumgrenzte Stellung gab, der geistliche Fürstenstand im engsten Einverständnisse mit der höchsten Gewalt, geschäftserfahren und mit dem geistigen Leben der Laienwelt in beständigem Verkehr. An der Spitze des Heerschildes ein Königtum, bekleidet mit den Befugnissen der höchsten Würde der Christenheit, gebunden an die Zustimmung des Fürstenrates, aber im Besitz einer reichen Fülle selbständiger Mittel, im weitesten Sinn der Führer der Nation. Die Masse des Volkes nicht erdrückt von den Ansprüchen der feudalen Gewalten, sondern gegen deren Ansprüche durch die bischöfliche und königliche Ministerialität geschützt, beim Pflug und in der Werkstatt in lebendiger, schöpferischer Arbeit. Ein Abbild dieses glücklichen Zustandes war das von Heinrich von Veldeke besungene und v vom Volk noch lange als große nationale Erinnerung empfun- 8*
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