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1. Ausser den noch übrigen Theilen von Europa, ganz Asien, Afrika, Amerika und Südindien - S. 525

1782 - Halle : Gebauer
525 Das Osmannische Reich. ausser den Leder-und türkische» Garnfabciken die Kattunfärbe- rey vornehmlich zu merken. In der Airkeklesijchen Gandsthakschaft ist Phi- lippopel oder ^cllbe am Marizfluß der Sitz eines griechi- schen Erzbischofs. b) Bulgarien oder Sostah Vilajcti besteht aus 4 Sandschakschaflen; i) der Sardikischen, 2) der Widinischen, Z) der Nlkopolischen, 4) der Silistrischen. In allen diesen Sandschakschaflen bemerken wir: 1) Die Stadl Sophia, die Hauptstadt von Bulgarien und der Sitz eines griechischen Metropoliten, eine ansehnliche Handelsstadt an der ^stha oder Bo)ane. Bey der Stadt find warme Bader. 2) Gllistna oder Dristia, eine Festung an der Do- nau, der Sitz eines griechischen Metropoliten. Der östliche Theil von Bulgarien zwischen der Donau und dem schwarzen Meere heißt Dohrudsthe. Es ist eben und holzarm, und wird von Tatarn in Dörfern bewohnt, de- ren Gastfreyheit, so wie in allen griechischen Dörfern, (nicht so in Städten) sehr gerühmt wird. Jeder Reisende, er sey von welcher Religion er wolle, wird von ihnen aufs liebreichste ausgenommen, und mit den Pferden 3 Tage lang umsonst un- terhalten. Man setzt ihm Honig, Ku • en rc. vor, und behan- delt ihn aufs freundschaftlichste. c) Das Arnauthenland oder Tivmutb wila- jeti. Es besteht i) aus Niacedomerr, oder Flllba Vl la- ll tl, 2) aus Albairien. A) Maccdome»r ist fruchtbar an Korn, Wein und Del, darin ist i) Der berühmte Bergathos, oder der sogenannte hei- lige Berg auf einer Halbinsel. Er bat g. N. den Meerbu- sen Srrymon, welcher von dem Fluß, der sich in denselben ergießt, den Namen hat; g. S. den Meerbusen Smgus. Jni Anfänge der Meerenge nach denr Lande zu steht ein grosses hölzernes Kreuz, als ein Grenzzeichen, über welches keine Frau- ensperson geben darf, weil die Mönche, welche die einzige» Bewohner dieser Halbinsel sind, vermöge ihrer Drdenspfiicht, mit dem weiblichen Geschlechte keinen Umgang haben dürfen. Damit diese Regel desto sichrer beobachtet werde, so lassen sie keine Person, d>e keinen Bart hat, in ihren Distrikt kommen. Städte
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