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1. Kurze Erläuterung einer in Kupfer gestochenen Vorstellung des Erdbodens - S. 193

1766 - Berlin : Verl. des Buchladens der Real-Schule
von den Niederlanden. 193 publick 1672 von Men Seiten angegriffen wur- de, wurde das Edict gantzlich aufgehoben, und ^ní^dm Ii. bekam die Stadthalterschaft. Vi. Von Absthaffung des Ed!cts 1672s. von m bis auf jetzige Zeit 17 66. Mskts 1) Vo» Wiedereinführung der Stadt-7ä' halcerfchaft 1672.. bis zur allgemceä-r- mn Stadthaltcrfthaft 1747. der Stadt^ Halter-, Wilhelm Ui. welcher auch König vomgroßck^l^bis brittannien wurde, starb 1702 ohne Erben, meine» ' womit die Stadthalterschaft von 5 Proviu-Stadth. tzen erlosch. Sein Testamentserbe, Jo- hann Wilhelm Friss, Erbstadthalter von Friesland, stritte mit Preuffen über die Oranffche Erbschaft, ertruuck aber kurtz vor dem Vergleiche 1711l Sein Printz, Wil- helm Iv. Earl Heinrich Frtsö, verglich sich mit Preuffen 17z2. Dieser wurde 1747, als Franckreich den vereinigten Nie- derlanden zu nahe trat, Stadrhalter von ei- trigen Provintzen; 1748 aber Erbstadthal- ter, itt männlicher und weiblicher Linie, von allen 7 Provintzen. 2) Von der allgemeinen Stahthaltersb)Vonder sthaft 1747 bis >766. Nlä" terschaft Wilhelm Iv. starb 1751. Die verwittwekebis jetzt. Printzeßin verwaltete darauf die Stadthal- N terschaft,
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