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1. Allgemeines Lesebuch für den Bürger und Landmann - S. 13

1791 - Erlangen : Bibelanst.
*3 Vi. Churrhelnlsche. 1) Das Erzstift und Churfürstenthum Mainz, dessen Besitzer ist der erste Churfürst. 2) Das Erzsiift und Churfürstenthum Trier, g) Das Erzstift und Churfürstenthum Cöln. - 4) Die Pfalz am Rhein, oder die Unterpfalz. Das Fürstenthum Aremberg gehört dem Herzog von Aremberg. Die Grafschaft Nieder-Asenburg, nordwärts vom Erz- stift Trier; sie gehört dem Churfürsien von Trier und dem Grafen von Wiedrunkel. Vh. Bmgunvische; er hat einen einzigen Ober- herrn, den Kaiser, als Erzherzog von Oesireich; war aber ehemals viel grösser, weil Holland/ oder die vereinigten Niederlande und ein anderer Theil, den jetzt Frankreich besitzt, dazu gehörten. Brüssel, Antwerpen- Löwen- Gent, Ostende. Viii. Westphalifthe. 1) Bisthum Lüttich. (eigenenbischof) — Lüttich, Spaa) 2) Herzogthum Jülich (gehört dem Churfürsten vott Pfalzbapern.) Jülich, Deureñ. g) Herzogthum Berg (ebenfalls diesem Churfürsten.) Düsseldorf, Elverfeld. 4) Herzogthum Cleve (gehört dem König von Preuf-. sen.) — Cleve - Wesel, Duisburg. 5) Herzogthum Oldenburg. Oldenburg, Delmenhorsib 6) Bisthum Münster (besitzt der Churfürst von Cöln.)'- Münster- Warendorf. 7) Bisthum Osnabrück (wechselsweis einen kathh!. und emen evangesi Bischof.) — Osnabrück 8) Bisthum Paderborn. — Paderborn. §) Fürstenthum Minden (gehört dem König vonpreus- sen.) — Minden.
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