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1. Allgemeines Lesebuch für den Bürger und Landmann - S. 14

1791 - Erlangen : Bibelanst.
14 10) Fürstenthum Dstfriesland (gehört dem König von Preussen.) — Aurich, Emden. 11) Fürstenlhum Mors (dem vorigen.) — Mors. 12) Grafschaft Mark (dem vorigen.) — Hamm. rz) Grafschaft Ravensberg (dem v origen.) Bielefeld.' 14)Diegrafschaften Lingen u.tecklenburg(dem vorigen.) Ix. Niederfachsifche. r) Herzogthum Bremen und Fürstenthum Verden *) (gehört dem König von England, als Chrrrfürsten von Hannover.) -— Stade, Verden. 2) Churfürstenthum Braunfchweig Lüneburg; es be- steht aus mehrern Fürstenthümern. 3) Die Fürstenthümer Braunschweig - Wolfenbüttel und Blankenburg (haben einen eigenen Herzog.) — Vmunschweig, Wolfenbüttel, Helmstadt. 4) Herzogthum Magdeburg (gehört dem'könig von Preussen.) Magdeburg, Halle. 5) Fürstenthum Halberstadt (gehört dem vorigen.) — Halberstadt. 6) Das Herzogthum Meklenburg (hat zwey Her- zoge.) Schwerin, Neustrelitz, Rostock, Bützow. ^7) Herzogthum Holstern (gehört dem König von Däne- mark.) — Glückstadt, Rendsburg, Kiel, Altona. 8) Das Bisthum Lübeck (liegt im Umfang des vori- gen.) Entin heißt die bischöfliche Residenz. 9) Bisthum Hildesheim (hat seinen eigenen Bischof.) -— Hildesheim. 10) Herzogthum Lauenburg (gehört dem Churfürsten von Hannover.) X. *) Mchm gehört eigentlich rum Westfälischen Krelt.
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