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1. Allgemeines Lesebuch für den Bürger und Landmann - S. 494

1791 - Erlangen : Bibelanst.
494 a-19—... „ ---m Ív. Von der Ehescheidung. Die allererste und vorzüglichste Pflicht beyder Ehe^ gatten- ist die eheliche Treue. In Ansehung derselben ist der Mann nicht Herr über seinen eigenen Leib, und die Frau ist auch nicht Herr über ihren eigenen Lá Der Ehebruch ist die Hauptursache der Ehescheidung; wenn aber ein Ehegatte den ändern nach dem Leben stehet- oder ihm hartnäckig die eheliche Pflicht verwei- gert, oder ihn boshaft verlaßt- oder wegen eines schwe- ren Verbrechens in eine solche Strafe verfallt - dadurch die Fortsetzung des Ehestandes unmöglich gemacht wird: so wird, wie um einiger andern wichtigen Ursachen wil- len- die Ehescheidung ebenfalls statt findem V\ Pflichten Und Rechte der Eltern. 1) Es ist die Pflicht der Eltern, die Kinder so gut als es nur seyn kann, zu erziehen, sie zur Gott- seligkeit, zum Fleisse- zur Treue und allen übrigen Tu- genden anzuhalten- sie, wenn es ihnen an eigenem Vermögen fehlt- zu ernähren und zu kleiden, bis sie sich selbst die Bedürfnisse des Lebens erwerben können - die Töchter bey ihrer Verheyrathung auszustatten, bey Bestrafungen sich zu massigen, in allen aber darauf zu sehen- daß für daö gemeine Wesen gute Mitglieder ge- bildet werden. 2) Die Eltern haben das Recht- die Kinder zu jeder erlaubten Arbeit zu gebrauchen, Gehorsam und Ehrerbietung von ihnen zu fordern- auch das Vermö- gen- welches die Kinder durch Erbschaft oder auf eine andere Art erlangt haben, unter ihrer Aufsicht zu be- halten , und so lange Nutzen daraus zu ziehen - bis die Kinder ihr eigen Gcwerb zu treiben anfanflen, oder sich sonst selbst ernähren könnem 3) Stirbt
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