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1. Allgemeines Lesebuch für den Bürger und Landmann - S. 560

1791 - Erlangen : Bibelanst.
2) Gegen Lichtmeß wird der junge Wein in ein reines Faß abgclasscn; dann, wenn es 12 Eymer groß ist, mit ein Loch Schwefel eingebrannt. Die jpcfe wird in kleinen Sacklcm gcprcssel und der ge- wonnene Wein dem Fasse zugefüllt. Z) Das 2te Ablassen geschieht zu Ende des May, und das zte zu Ende des Augusts. Jedesmal wird ein Loth Schwefel eingebrannt. 4) Im 2ten Jahr wird der Wein um Lichtmeß und zu Ende Augusts wieder abgelassen. Jetzo wird nur ein balb Lotb Schwefel eingebrannt. Im Zten Jahr wird der Wein nur einmal, und in folgenden Jahren, wenn er rein und flüchtig ist, das ist, beym Einschenken ins Glas pe-lt, gar nicht mehr abge- lasscn. 5) Kann man die Fässer voll halten, und alle 14 Tage ausfüttcn ; so erhalt der Wein alle feine Bc- ftandtheile. 6) Wer den jungen Wein veredeln will, der las- se ihn gefrieren, fülle solchen in kleine Fässer, oder auf Bouteillen. „ 7) Sollte der Wein, so man solchen trinken will, nicht so Helle, als ein reines Röhrenwasscr scyn; so wird solcher geschöuct; zu 1 Eymcr Wein, nimmt mau das Weise von einem Ey , schlagt dicß zu Schaum, gießt alsdenn nach und nach Wein dazu, und mischet es dem Wein im Faß bey. 8) Sobald ein Faß leer ist, so wird an solchem, wann es kein Thürlein bat, der Boden aufgeschlagen, rein gcmachet, und wann es die Zeit erlaubet, durch die Luft ausgetrocknef, dann mit wenigem Schwefel eingebrannt und verspündet. Wer sich genauere Kenntnis' vom Ban der Weinberge erwerben will, der findet ste in folgendem Buche, eben des erfahrnen Mannes und Weinbaukeanrrs, von welchem, ich diese Anweisung erhalten habe : Der fränkische Weinbau und die daraus entstehenden Produkte, beschrieben von Ich. Christ, zisch er. Mkkbreit, 178«. in 8.
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