1838 -
Breslau
: Graß, Barth
- Autor: Wachler, Ludwig
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Unterrichtsanstalt
- Geschlecht (WdK): Jungen
I. Umstallung der europ. u. asiat. Welt» Bl5
4. — Pipin von Landen (s. 8. kodr. 1. 3 p. 250 fll.) rettete die Na-
tional-Einheit; s. S. Grimoald; s.t.gertrudnonne, Beggh a verheir.
mit Ansigisus, Arnulph's Sohn, Pipin's von Heristal Vater. Haymon's
Kinder; Rein old , Meister der Steinmetzen As. Jan. T. 2 p. 386 L. —
Engere Verbindung des Staates und der Kirche, besonders durch Borrifa-
cius s. 742.
2) Die städtische Verfassung in Gallien dauert fort; Gültigkeit des Theodos.
Codex unter den romanisirten Einwohnern. — Freye Verfassung der Franken:
C. Männert Fr. d. Fr. 1799. 8; Nationalversammlung d. 6. Sept. Ge-
setze durch König und Stände; Gemeingut K. Fiscus; Kirchen-Eigenthum un-
antastbar; die ständische Verfassung verliert sich unter kriegerischem Despo-
tismus der Könige und Begünstigung oder Selbsterhebung der Großen. Carl
Martellus stellt die Nationalfreyheit, so weit sie ihm vortheilhaft seyn
konnte, wieder her. Alte salische (T. Wiarda Gesch. und Ausl, des Sali-
schen Gesetzes und der M. Glossen. Bremen und Aurich1808. 8.) und ripua-
rische Rechtsgewohnheiten; Capitularien. — Die Alemannen hatten bis Pr-
pin erbliche Herzoge, von welchen die Könige Austrasren's als Oberherren an-
erkannt wurden; unter ihnen Grafen und Centenarier. Die Baiern hatten
Herzoge aus dem Geschlechts der Agilolfinger, welche von Königenein-
gesetzt oder vom Volke gewählt wurden: neben denselben hatten fünf große
Familien erbliches Ansehen; ihre Rechtsgewohnheiten wurden vor 638 ge-
sammelt.
3) Untersuchung der eigenthümlichen Religiosität der C a ro lin ger und der Be-
schaffenheit derselben in Beziehung auf Staatsleben.
52) In Ost-Europa beziehen sich fast alle Völkerbcwegungen auf
das nach kurzem Machtglanze [bis 565] immer neu bedrohte byzantinische
Reich (s. §. 41). — Die tatarischen Bulgaren, herrschend vom Don
bis an die Kama [463], dringen gegen die Donau vor und werden von
dem Ostg. Theuderik [487] geschlagen; sie breiten sich aus [s. 439]
und herrschen von der Kama bis an das schwarze Meer, gleich drückend
für slavische Stämme und Ostrom, bis daß sie der Obermacht der Avaren
unterliegen und diesem Volke zinsbar sind [560 — 619 und 634].
Durch die Niederlassung in der heutigen Bulgarey [680] werden sie dem
oström. Reiche gefährlicher; die benachbarten Slaven wurden ihnen bald
unterthänig. — Die mongolischen Avaren, aus dem nordöstlichen Asien
vor den Türken entweichend, östlich an der Wolga, unterwerfen sich die
Hunnen am Don [557] und treten mit Ostrom in Verbindung. Sie set-
zen sich [560] in Dacien und [567] in Pannonien, von wo aus Grie-
chenland durch ihre Einfälle viel leidet. Sie erobern Dalmatien [s. 603],
welches ihnen durch die Kroaten [641] entrissen wird, dringen westlich
vor, beunruhigen Italien [s. 610] und machen Versuche auf Konstanti-
nopel [625]. Durch Abfall der Wenden in Kärnthen [623 fll.] und der
Bulgaren [634 fll.], noch mehr durch ihre Ausbreitung gegen Westen[s.
632] wird ihre Macht gebrochen. Im folgenden Zeiträume schränket Carl