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1. Lehrbuch der Weltgeschichte - S. 193

1847 - Leipzig : Engelmann
Vorherrschaft des deutsch-römischen Kaiserthums. 193 2. Das salisch-fränkische Kaiserhaus (1024—1125). §. 268. Konrad Ii. war mehr auf Erweiterung des Reichs undkonradii. Erwerbung kriegerischer Ehre und ritterlichen Ruhms als auf eine ruhige wä. und friedliche Regierung bedacht. Nachdem er in Mailand die ei- serne Krone der Lombarden und in Rom, unter großer Feier- lichkeit, die Kaiserkrone empfangen, nöthigte er den kinderlosen König Rudo lf v on Burgund die Anwartschaft des deutschen Reichs auf das arelatische Königreich anzuerkennen und setzte sich dann nach dessen Tod die burgundische Königskrone aufs Haupt*). Dieß m3 verwickelte ihn in viele Fehden theils mit den burgundischen Edelleuten und Bischöfen, die sich als unabhängige Landesfürsten betrachteten, theils mit seinem Stiefsohn Ernst von Schwaben, der nähere Rechte auf das Königreich geltend machte und in Verbindung mit sei- nem Freunde Welf in Süddeutschland die Fahne der Empörung auf- pflanzte. Beide erlagen nach tapferm Kampfe, und die Thaten des ritterlichen Herzogs Ernst gingen in die Volkssage über. — Polen und Böhmen wurden lehnspflichtig gemacht, dagegen Schleswig an Kanut den Großen (§. 259) abgetreten. Durch ein neues Lehen ge setz bestätigte Konrad auf seinem zweiten Römerzug die Erb- lichkeit der kleinern Lehen in Italien. Er und seine Nachfolger liegen im Speyer er Dome, dessen Bau Konrad begonnen (1030), begraben. *) Das arelatische Königreich umfaßte die südöstlichen Provinzen Frankreichs: Provence, Dauphin«, Franche-Comt«, das Gebiet von Lyon; die westliche Schweiz (Genf, Waadt u. a.) und Savoyen. Die Bischöfe von Lyon, Besan^on, Genf, Lausanne, Grenoble, Vienne, Nimes u. a. waren bereits der Herrschaft der bur- gundischen Könige entwachsen. — Diese burgundischen Bischöfe schloffen zuerst den so wohlthätigen, nachher auch in Deutschland eingeführten Gottesfrieden (treuga ll«i) in Folge dessen von Mittwoch Abend bis Montag Morgens alle Waffen ruhen mußten. §. 369. Konrads Sohn Heinrich Iii. war ein Mann von ho-Heinr.»i. her Kraft, unter dem Deutschland seine größte Ausdehnung hatte. K_ Sein tapferes Schwert zügelte die äußern Feinde, wie die unruhi- gen Großen des Reichs, und um den Trotz der letztem zu brechen, ging er mit dem Plane um, eine unumschränkte kaiserliche Erbmonarchie zu gründen und die Herzogswürde in den deutschen Landen wo nicht abzuschaffen, doch von sich abhängig zu machen. Zu dem Zweck besetzte er die erledigten Herzogthümer entweder gar nicht, oder er verlieh sie an nichteinheimische, ihm ergebene Edelleute, wodurch die Erblichkeit verhindert ward. — Auf gleiche Weise benutzte er eine Spaltung in der Kirche, um die drei hadernden Päpste ab- Weber, Geschichte. 13
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