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1. Lehrbuch der Weltgeschichte - S. 686

1847 - Leipzig : Engelmann
686 Die französische Revolution Schweiz. Februar 1798. und Leichen bahnte sich alsdann Championnet einen Weg in die hartnäckig vertheidigte Hauptstadt, nach deren Eroberung er im Einver- nehmen mit den einheimischen, den gebildeten Ständen angehörenden Re- publikanern, die parthenopäische Republik mit einer der stanz. Di- rectorialregierung ähnlichen Verfassung einrichtete. Alle angesehenen, ge- bildeten und von vaterländischem Gefühle durchglühten Neapolitaner schlossen sich, erfreut über die Erlösung von dem langjährigen Drucke des königl. und priesterlichen Despotismus, den Fremdlingen au. Die kurze Frist, während welcher sie ihrem schönen Traum leben konnten, hinderte die edeln Schwärmer, ihrer Täuschung bewußt zu werden. Championnet beleidigte die Directorialregierung, als er die neue Republik vor der Habsucht ih-rcr Abgesandten schützen wollte. Er mußte daher den Oberbefehl au Macdo- nald abtreten und wurde zurückgerufen und verhaftet. Um dieselbe Zeit wurde auch die Verfassung der Schweiz ge- ändert. In diesem Lande war schon seit lange die Herrschaft der einzelnen Kantone in den Händen einiger weniger Patrizierfamilien, die nicht nur ihren minder angesehe- nen Mitbürgern der Hauptstädte, sondern auch den Bewohnern des Landes allen Antheil an der Regierung versagten und sie als Unterthanen behandelten. Am drückendsten war dieses Verhältniß in Bern. Hier herrschten einige Rathshcrren, die nur aus gewissen Familien gewählt wurden, nicht bloß über den ganzen Kanton, sondern auch über das seit 1536 unterworfene, an Sprache und Gesinnung den Franzosen verwandte Waadtland. Die nach Unabhängigkeit und Selbftregicrung strebenden Waadtländer suchten sich mit Hülse der Franzosen der fremden Herr- schaft zu entziehen. Es entstanden demokratische Volksbewegungen, die, von Frankreich genährt, endlich in einen Aufstand gegen die Berner Aristokraten aus- gingen. Von den Bernern bedroht, suchten die Waadtländer Schutz bei der stanz. Regierung. Diese ergriff eifrig die Gelegenheit zu einer Intervention, wobei sie die zu dem ägypt. Zuge erforderlichen Geldsummen zu erbeuten hoffte. Unter dem Beistände einer französischen Armee machte sich Waadt nach einigen unbedeutenden Gefechten von der Berner Herrschaft frei. Da aber bei dieser Gelegenheit einige Franzosen getödtet wurden, so gab dieß dem General Brune den gewünschten Vorwand, Bern zu besetzen, sich des reichen Schatzes und Zeughauses zu bemäch- tigen und durch Kricgssteuern und Plünderungen dem Lande, dem man ohnedieß wegen Duldung der Emigranten grollte, große Summen abzupressen. Zwietracht und Parteihaß erzeugten auch in Basel u. a. Kantonen der Schweiz Volksbewegungen und brachten den Plan der Directorialregierung, in der Schweiz eine der stanz, nachgebildete Verfassung zu begründen, schnell zur Reife. Die Bundesrepublik wurde für aufgelöst erklärt, um der einen und urtheilbaren helvet. Republik mit 5 Direktoren (darunter die Urheber der Umwälzung, Ochs von Basel und Laharpe von Waadt) und 2 gesetzgebenden, vom gesammten Volke in Urversamm- lungen gewählten Räthen Platz zu machen. Genf wurde dem stanz. Gebiete beigefügt, Zürich, Luzern u. a. O. durch Raub und Erpressung schwer heimgesucht. Umsonst lehnten sich die katholischen Kantone am
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