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1. Lehrbuch der Weltgeschichte - S. 767

1847 - Leipzig : Engelmann
Deutschland. 767 nach der Rhein,gränze möchte einen neuen Krieg herbeiführen, gewahrten mit Unruhe die zwischen Volk und Regiernngen bestehende Uneinigkeit und eilten, durch billige Zugeständnisse die Unzufriedenheit, die sich in Sachsen, Han- nover, Brannschweig, Knrhcssen n. a. O. durch Aufstände kund gab, zu heben; die liberale Partei trug ihr Haupt stolzer und verlangte Preßfrei- heit und die andern Güter einer freien Repräsentativ - Verfassung; die aka- demische Jugend rüttelte von Neuem mit unbesonnener Hand an dem be- stehenden Staatensystcni. Aber Frankreichs ,,Dürgcrkönig" war ein „Na- poleon des Friedens"; die Erhebung der Polen zur Wiederbelebung ihrer Nationalität endete mit der Einnahme von Warschau, mit der Ver- nichtung ihrer Verfassung und mit der Auswanderung der ,,Patrioten". Nun ergriffen auch die deutschen Negierungen Maßregeln zur Unterdrückung des kühnaufstrcbendcn Geistes der Liberalen. Gerichtliche Verfolgungen und Bestrafung der Stimmführer schlugen die Aufregung nieder und stell- ten Ruhe und Ordnung her. Zum zweitenmal wurden die Bestrebungen der Fortschrittspartei durch den Ungestüm und übelberathenen Eifer einiger ihrer Vorfechter vereitelt. Bald sahen indeß die Regiernngen selbst die Nothwendigkeit ein, durch Beförderung der Einigkeit dein deutschen Staatcn- blind wie deit einzelnen Gliedern mehr Kraft und Selbstvertrauen zu ver- leihen. Darum trat unter Preußens Vermittelung der allgemeine Zollverein ins Leben, der, zunächst bestimmt zur Hebung der ma- teriellen Interessen, bald das Gefühl der Nationalität und eines gemeinsamen Vaterlandes zum Bewußtsein brachte, ein Gefühl, das Selbstvertrauen, Gemeinsinn und Kraft nach Atißcn erzeugte. §. 760. Deutsches V ersa ssu n g s w ese n. Der erste deutsche Fürst, der sein Land mit einer ständischen Verfassung beglückte, war Großherzog Karl August von Sachsen-Weimar. Eine einzige, aus Rittergutsbesitzern, Bürgern und Bauern gebildete Versammlung vertritt alle Staatsbürger und besitzt die Theil- nahme an der Gesetzgebung mit dem Recht der Initiative, das Steuerverwil- ligungsrecht und viele andere wichtige ständische Rechte. — Zwei Jahre später folgte Nassau mit einer weniger freisinnigen Constitution. In Würtemberg trat die neue Repräsentativ-Verfassung nur nach langen Kämpfen mit den Unterthanen Altwürtembergs, die auf Wiedereinführung ihrer alten mit großen Rechten ausge- statteten Stände drangen, ins Leben. Erst unter Friedrichs Nachfolger Wil- helm kam die neue Verfassung zu Stande, als die Karlsbader Berathungen die Alt-Würtemberger von längerem Widerstand abgeschreckt. — Im Jahr 1818 wur- den auch in Bayern durch Max. Joseph und in Baden durch Großherzog Karl landständische Verfassungen eingeführt. In diesen 3 süddeutschen Staaten besteht die Landesrepräsentation aus 2 Kammern, aus der ersten Kammer (in Bayern Reichsräthe) worin der hohe Adel, die Vertreter der beiden Landeskirchen u. a. Sitz und Stimme haben, und die durch doppelte Volkswahl gebildete zweite Kammer. Die sehr liberale badische Verfassung war das letzte bedeutende Regie- rungswerk des edeln Großherzogs, der noch in demselben Jahre starb und seinen Oheim Ludwig zum Nachfolger hatte. Nach dem Tode dieses wenig geliebten Fürsten gelangte mit Leopold I. das Haus Hochberg (aus Karl Friedrichs zweiter Ehe) zur Regierung. Bayerns Ansprüche auf die Rheinpfalz und die Graf- schaft Sponheim wurden von dem Aachener Congreß abgewiesen. — Im Anfang 1835. 5. Mai 1816. 1818. Sept. 1819.
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