1816 -
Breslau
: Holäufer
- Autor: Wachler, Ludwig
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Unterrichtsanstalt
- Geschlecht (WdK): Jungen
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in das historische Studium.
1714; 1763; 1783; 1814) innere Geschichte ihres Werden-
als fortlaufende Erläuterung ihres äußeren Inhaltes fast im-
mer unentbehrlich ist. Eigenthümliche Gesetze gelten für den
Zeitpunkt ihrer Entstehung als Belege für einzelne Theile des
gesellschaftlichen Zustandes. Amtliche Regierungs-Erklärun-
gen werden durch ihre, meist bloß augenblickliche Absichtlich-
keit verdächtiget. Privaturkunden können in näherer oder
entfernterer Beziehung auf öffentliche Angelegenheiten stehen
und von entscheidendem Gewichte für historische Forschung
seyn. Iftcht blos die Handlung selbst, welche urkundlich sicher
gestellt wird, sondern auch die Art und Weise, wie das ge-
schiehet, giebt über Denkart und Leben, eigenthümliche Sit-
ten und Gebräuche, Auskunft und läßt durch vergleichende
Zusammenstellung mehrerer Einzelnheiten und durch ange-
messene Folgerungen eine fruchtbare Ausbeute an historischem
Stoffe gewinnen. Um davon Gebrauch zu machen, muß die
strenge Untersuchung der Aechtheit der Urkunden und Akten-
stücke vorauf gegangen seyn. Die alte Welt ist reicher an
mündlichen Verhandlungen als an schriftlichen Zeugnissen;
bey dsn Römern vermehrten sich die lczteren im Fortgange
der Zeit; nur sehr wenige Urkunden sind vollständig auf die
Nachwelt gekommen, die meisten in Auszügen und Benutzun-
gen. Die Anzahl der Urkunden wuchs im Mittelalter, be-
sonders seit dem 8ttn Jahrhunderte. In der neueren Zeit
machen schriftliche Zeugnisse den Hauptbcstandtbeil der histo-
rischen Beglaubigungsmittel aus,-ohne daß deswegen der
Gebrauch der Uehemeferungen überflüssig geworden wäre,
46.
Die Urkunden des M i t t e l a lt e r s machen ihrer eigen-
thümlichen Beschaffenheit wegen eine besondere Wissenschaft,
die Diplomatik, nothwendig. Diese lehrt die Aechtheit der
Urkunden prüfen und ihren Inhalt auslegen, indem sie theils
die äußere Beschaffenheit der Urkunden, den Stoff, worauf
Und womit, die Schriftzüge, in welchen sie geschrieben, und
die dabey befindlichen Zeichen, Unterschriften und Siegel,