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1816 -
Breslau
: Holäufer
- Autor: Wachler, Ludwig
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Unterrichtsanstalt
- Geschlecht (WdK): Jungen
I. Umstaltung der europ. u. asiak. Welt. 265
und durch die Niederlage der, sich seitdem dem Ostg. K.
Thöuderik unterwerfenden, Alemannen bei Zülpich [496]
sicherte er den Umfang des neuen Staates in Osten. Sein
Uebcrtritt zum katholischen Christenlhum [496] war ihm bey
weiteren Unternehmungen in dem von Arianern beherrschten
Gallien volthcilhaft; Römer und Armoriker unterwarfen
sich; Burgund wurde zinsbar [500] und die Herrschaft der
Westgothcn (507(1 auf Languedoc beschränkt; des Ostg.
Theuderik Vermittelung rettete beide Staaten von gänz-
licher Unterdrückung. Mit planmäßiger Treulosigkeit und
Grausamkeit vertilgte Klodwig dw übrigen fränkischen
Stammfurstcn, theilö Nachkommen Klodims, theils (st457~l
selbstständige Dynasten, und erlangte die Alleinherrschaft
über die Franken; von Constantmopel wurde er [508] als
Patricias, Vir inluster, anerkannt. Nach seinem Tode ward
der Staat in Austrasien (Oftfranken, teutonisches Franken,
mit Residenz zu Metz) und Neustrien (Westfranken, mit
Residenzen zu Orleans, Paris und Soissons) unter vier
Söhnen getbeiit und nur auf kurze Zeit von s. jüngsten Sohne
Klockar I (558 — 561(1 allein beherrscht. Das Reich er-
weiterte sich durch Eroberung Tdüringen's (531(1, des als
Königreich fortbestebenden Burgund's [534], und Langue-
doc's [526] , durch das von dem Og. Wirr g [536] abge-
tretene alemannische Land; auch scheint um dieselbe Zeit
Baiern abhängig geworden zu seyn. Innere Fehden, schänd-
liche Zwistigkeiten und Gewaltthätigkeiten in den königlichen
Familien (6 Könige starben in 40 Jahren durch dasschwerd
und durch Gckc; F r e d e g u n d e zu So'ssons st. 597 ; B r u -
neh ild zu Metz, erm. 613^, zunehmende Untüchtigkeit der
bald selbst zu Verbrechen zu ohnmächtigen Regenten (Me-
ro vä er) und in gleichem Verhältnisse wachsende Macht der
sich zwischen König und Volk stellenden Großen untergruben
das königliche Ansehn; der Stellvertreter der Aristokratie,
der Hausmeier oder Major Domus erhob sich seit Gun-
tram's (561(1, des Enkels Klodwia's, Regierung als
oberster Staatsbeamter zum wirklichen Mitrcgenten. Neben