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1816 -
Breslau
: Holäufer
- Autor: Wachler, Ludwig
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Unterrichtsanstalt
- Geschlecht (WdK): Jungen
Zi8 Geschichte des Mittelalters.
den geistvollen, hochherzigen Friedrich Ii [1215 — 1250],
drückte päpstlicher Despotismus darnieder; und bald ss. 1254s!
waren Ansehen und Einkünfte des Reichs - Oberhauptes so
gesunken, daß kein König ohne angeerbte Hausmacht beste-
hen konnte. Teutfchland's Oberhoheit über Wenden und
Slaven dauerte fort; die über Italien wurde snach 1237;
1250] zweideutig. Mit dem um Wiederherstellung der Ruhe
und Sicherheit im Inneren hochverdienten, durch B.eders
sinn, Weisheit und Entschlossenheit ausgezeichneten Habsbur-
ger Rudolph I [1272 — 129?.] begann ein neues System,
nach welchem das Oberhaupt des teutschen Reiches mehr für
seine Familie und Hausmachr als für das Gesamnuwobt des
Reiches sorgte. Die Umstaltung der teutschen Verfassung
ss. 10733 begünstigte das Fortschreiten der Reichsfürsten zu
einer, dem inneren Leben und Wesen des schon oft auf Re-
densarten, gehaltlose Verabredungen und unwirksame Ge-
setze zurückgeführten Bundes nachtheiligen Unabbängigkeit
oder Selbstständigkeit; der Heeresbann hörte auf; die Gauen
waren in Grafschaften und Fürstenthümer umgewandelt; nur
Ritter und Fürsten batten Waffenrecht; ihnen lies bald die
Beschäftigung des Reichsoberhauptcs in Italien oder ln Pa-
lästina, bald der Kampf um die Krone sng8 f.; 1246 f ]
vollen Spielraum zur Uebung und Verstärkung ihrer Kräfte
und zur Erweiterung und Sicherung ihrer Ansprüche und
Rechte; die mächtigeren Rcichsfürften erlangten Wabifrey-
heit [1125; 1198; 1254] bey Besetzung des ^Königsthrons;
Adolph v. Nassau wurde [1298] von ihnen abgesctzt; und
das Bandes-System hatte snach 1250] einige Festigkeit ge-
wonnen. Durch Friedrich Ii waren die Grundzüge der
Landeshoheit der geistlichen sd. 26 April 1220} und weltli-
chen [1232] Reichsfürsten anerkannt worden. So bestand
Tcurfchland aus vielen, der Natur ihrer Stellung nach meist
selbstsüchtigen und kaum lose verbundenen Fürsten - und Gra-
fenhäusern, Baiern, Pfalz, Nassau, Zäcingen
£1060; 1092], Nordsachsen oder Brandenburg
[1134], Braun schweig - Lüneburg [1235] , Hessen