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1. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 96

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
96 Das oströmische Reich bis gegen Ende des achten Jahrhunderts, römischen Bevölkerung gegen die arianischen Westgothen ein mächtiger Bundesgenosse zu werden versprach. Lange hielten Theodorichs Ver- mittlungsversuche den kriegslustigen Franken zurück. Als aber dessen Angriff im Jahre 507 doch erfolgt war, Alarich an dem Flusse Vienna eine Schlacht und das Leben verloren hatte und die Franken siegreich nach Süden vordrangen, sandte Theodorich unter seinen Feldherrn Ib- das und Thuluit ein Heer nach Gallien, das ihnen hindernd in den Weg trat und seinem Enkel, Alarich's Sohne Amalarich, einen Theil der gallischen Besitzungen rettete, wie es denselben auch dem Halbbruder Gesalich gegenüber im Besitze der Herrschaft erhielt. Bei dieser Gele- genheit zog er den Landstrich zwischen der Druentia und dem Meere zum ostgothischen Gebiete. Im Reiche der Westgothen führte aber bei Amalarich's Unmündigkeit Theodorich die Herrschaft in eigenem Namen, obgleich die Geschäfte der Negierung abgesondert von denen des ostgo- thischen Reiches betrieben wurden. So erstreckte sich seine Macht über den großen Theil des weströmischen Reiches von Sirmium bis zu der Meerenge des Hercules. Wie im westgothischen, trat er auch im bur- gundischen Reiche für gekränkte Rechte seiner Familie auf. Sigmund hatte seinen Sohn Sigerich, Theodorich's Enkel, auf Verläumdungen einer Stiefmutter hinrichten lassen. Dies führte einen Feldzug Thu- luits herbei, durch welchen den Burgundern ein Italien zunächst gele- gener Theil ihres Gebietes entrissen wurde. 5. Der oftrömische Hof sah dieser Entwicklung der Dinge ruhig zu. Man mußte froh sein, Theodorich in der Ferne beschäftigt zu wis- sen und konnte sich noch mehr mit dem Gedanken trösten, daß die Ent- faltung seiner Macht auf Kosten der übrigen germanischen Reiche vor sich ging und daß gerade ein Reich, welches sich auf römischen Grund- lagen erbaute, die der Civilisation noch ferneren Völker beschränkte. In- zwischen machte Zeno fruchtlose und verkehrte Versuche, die Monophy- siten mit den Rechtgläubigen zu vereinigen. Ohne zu erkennen, daß die wahrhafte Einigung nur durch Beseitigung des Irrthums möglich ist, hatte er eine Formel gesucht, welche über den Gegenstand des Streites ein hinreichendes Dunkel breitete, um bei beiden Parteien gleiche An- erkennung zu finden. Während Zeno die Gewaltmaßregeln, die der Usurpator Basiliskus in der kurzen Zeit seiner Herrschaft zu Gunsten der Monophpsiten getroffen, völlig aufgehoben, hatte auch er mit seinem Einigungsedict, dem Henotikon, im Jahre 482 unbefugt in die kirchlichen Angelegenheiten eingegriffen, indem er zwar Neftorianismus und Euty- chianismus verdammte, aber den chaleedonischen Beschlüssen nicht ihre Geltung zuerkannte und das Symbolum von Nicäa mit den Zusätzen der Synode des Jahres 381 für allein gültig erklärte. Das Henoti- kon gewann nun, da der Patriarch von Conftantiuopel, Akacius, der an
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