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1. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 104

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
104- Das oströmische Reich bis gegen Ende des achten Jahrhunderts, Halter mit dem Titel Dur die einzelnen Landschaften verwalteten. Der lange Krieg hatte das Land verödet, viele seiner Städte entvölkert und eine Menge von alten Werken der Kunst, namentlich in dem schwer heimgesuchten Nom, vernichtet. In Nom hatte während des Krieges das Consulat aufgehört und nur der Senat bestand bedeutungslos fort. Für die kirchlichen Verhältnisse war die eingetretene Veränderung wichtig durch die engere Verbindung, in welche der Papst mit dem Kaiser trat und welche die am Hofe von Constantinopel herrschende Neigung zu Eingriffen in die kirchlichen Angelegenheiten auch im Westen fühlbar machte. Kurz nach dem Sturze des Ostgothenreiches ward der Versuch, das Nömerreich neu zu begründen, noch weiter nach Westen, bis nach Spanien ausgedehnt, wo die Kraft der Westgothen sich in inneren Kämpfen aufreiben zu wollen schien. 9. So hatte das oströmische Reich unter Justinianus sich über das Gebiet, auf welches es ursprünglich beschränkt gewesen, hinaus erstreckt und besaß eine Ausdehnung, in welcher es noch als die eigentliche Fortsetzung des alten römischen Reiches gelten konnte. Doch war diese neue Macht nur eine vorübergehende. Auch im Osten und Norden wurde die Ruhe nur für einige Zeit hergestellt. Denn der zweite per- sische Krieg, den Vitiges erregt und den Belisarius geführt hatte, wurde nach Belisarius' Abberufung im Jahre 545 durch einen Waffenstillstand beendigt und ein dritter während der Jahre 549 bis 556 führte zu Friedensunterhandlungen, die im Jahre 563 damit schlossen, daß die Perser auf die Hoheit über die Lazier verzichteten. Den nordischen Barbaren gegenüber mußte aber das Reich das Verfahren beobachten, die einen durch die andern zu bekämpfen, wodurch immer neue Feinde an die Stelle der alten traten. So boten sich als Bundesgenossen gegen Bulgaren und Hunnen, gegen welche Belisarius, ehe er in Folge unverschuldeten Verdachtes sein Leben in der Dunkelheit endete, seine letzten Kriege zu führen hatte, die in ihrem Rücken erscheinenden Avaren dar, denen dadurch der Weg nach Westen gebahnt wurde. 10. Im Innern war Justinianus hauptsächlich durch die dop- pelte Sorge für Gesetzgebung und für Schlichtung kirchlicher Wirren beschäftigt. Nach der Sammlung rechtlicher Entscheidungen, welche Hadrianus veranstaltet hatte, war eine fernere unter dem jüngeren Theodosius, das Theodosische Rechtsbuch, gefolgt. Die Unvollständigkeit beider veranlaßte ein umfassenderes Rechtsbuch, welches der Rechtsge- lehrte Tribonianuö im Aufträge des Kaisers unter seiner Leitung aufstellen ließ. Es umfaßte eine geordnete Sammlung kaiserlicher Verfügungen, den Codex, eine Sammlung von Entscheidungen der Rechtsgelehrten, die Digesten oder Pandekten, und eine Anleitung zum Studium des römischen Rechtes, die Institutionen. Das Ganze, im
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