Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 138

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
138 Das fränkische Reich bis auf Karl den Großen. in Niederburgund an der Saucona und der untern Rhone und einen Patricius in Hochburgund, dem Lande in den Iura- und Alpengegen- den, verwaltet, und bildete in der Folge neben Austrafien und Neustrien einen dritten Theil des Frankenreiches, bald unter eigenen Königen aus der merowiugischeu Familie stehend, bald zu einem der beiden andern Theile geschlagen. 5. Während das Reich sich so vergrößerte, begannen auch die Kämpfe der Herrscher gegeneinander, die das Land mit Gewaltthaten erfüllten und ebenso sehr das Abbild der eingetreteuen Entartung sind, als sie durch Anfachung von Parteigeist, durch Entzündung der Leiden- schaften und durch verführendes Beispiel dieselbe förderten. Nach Chlode- mir's Tode mordete Chlotar dessen beide unmündige Söhne und theilte das Erbe mit Childebert, dem Gehülfeu seiner Thal. Ein gleicher An- schlag, den beide nach Theodorichs Tode im Jahre 534 aus Austrafien machten, scheiterte an der Treue, mit welcher die Vornehmen dieses Reiches zu Theodebert hielten. Als aber Theodebald im Jahre 555 gestorben war, kam Chlotar in den Besitz Austrasiens, und der Tod Childeberts, der keine Kinder hinterließ, machte ihn für den Nest seines Lebens (558 — 561) zum alleinigen Beherrscher des fränkischen Reiches. Mit seiner Herrschaft über Austrasien beginnt eine Reihe von Kriegen gegen die Sachsen, die sich von nun an durch drittehalb Jahrhunderte hindurchziehen und in ihrer langen Dauer eine tiefe Feindschaft zwischen Franken und Sachsen begründen. Nach Chlotars Tode theilt sich das Reich wieder, da gegen Chilperich, der des Vaters alleiniger Nachfolger zu werden und sich in Parisii festzusetzen sucht, seine drei Brüder auf- treteu und eine Theilung erzwingen. Als Herrschersitze der vier Fürsten Charibert, Guntram, Siegbert, Chilperich erscheinen wieder die Städte Parisii, Aurelianum, Mettis, Stadt der Suessionen. Die Theilung muß, da jetzt Burgund mit in Betracht kam, von der ersten verschieden gewe- sen sein und, da sich inzwischen das Lehensverhältniß mehr ausgebildet hatte und die Lehensträger seßhafter geworden waren, mehr als die erste, die zunächst eine Theilung des Königthums gewesen, zugleich sich auf die Länder bezogen haben, wenn gleich ein Dnrcheinaudergreifen der Gebiete auch jetzt noch unvermeidlich war. In Aquitanien durchkreuzten sich die Gebiete der Brüder, wodurch die Neigung der Bewohner, sich der fränkischen Herrschaft allmälig zu entziehen, Vorschub erhielt. Bur- gund dagegen stand unter Guntram, der an Neustrien wenig Antheil gehabt haben muß. Als Charibert kinderlos starb, näherte sich die Ge- staltung der Gebietsverhältnisse einer Sonderung der drei Reiche Au- strasien, Neustricn und Burgund. 6. Von den drei Reichen hatte das austrasische die größte Aus- dehnung und den losesten Zusammenhang. Es fiel daher seinen Regenten
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer