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1. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 220

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
220 Das deutsche Reich bis zum Ende des elften Jahrhunderts. deren Flucht es sich verrathen glaubte. Als daher Heinrich, obgleich ohne Hülfe der drei südlichen Herzoge, zum zweiten Male eiudrang, ergaben sich ihn: die Großen nach Zusicherungen, die er ungeachtet der Einreden der südlichen Herzoge brach. Er stellte seine Burgen her, behielt die Großen gefangen und kühlte seinen Haß. So waren die Verhältniffe in Deutschland, als die fortschreitenden Beinühungen des päpstlichen Stuhles für Reinigung und Erhebung der Kirche auf die- selben einzuwirken begannen. 18. Leo's Ix. Nachfolger, Victor Ii., Stephan Ix., Nikolaus Ii., Alexander Ii., von denen die drei ersten noch Deutsche waren, setzten die Bemühungen für Entfernung innerer Gebrechen und Herstellung der Unabhängigkeit fort. Den ersten hatte noch Heinrich Iii. von dem bischöflichen Stuhle von Eichstädt, den er unter dem Namen Gebhard geziert, nach dem Rathe Hildebrands auf den päpstlichen Stuhl versetzt. Den zweiten, einen Bruder des Markgrafen Gottfried von Tuscien, bisher Abt des Klosters von Casinum, hatte ohne Einwirkung des Kaisers eine Wahl von Klerus und Volk erhoben. Er war mit den nachdrücklichsten Forderungen gegen die Simonie und für den Cölibat aufgetreten, während in Mailand, wo der Erzbischof in beiderlei Rück- sicht Anstoß gab, und bald auch im ganzen nördlichen Italien, ein hef- tiger Kampf im kirchlichen Sinne nicht bloß von ausgezeichneten Gliedern des Klerus, sondern auch von einer Partei des Volkes, den Patarinern, geführt wurde. Als nach seinem Tode wieder von Tusculum aus der Versuch zur Aufstellung eines Papstes gemacht wurde, ward noch einmal der deutsche Schutz augerusen und die Kirche erhielt durch Ver- mittlung der streng kirchlich gesinnten Agnes den Bischof Gerhard von Florenz als Nikolaus Ii. Er stellte nach Beschluß eines Conciliums die freie Wahl her, indem er, um fremdartige Einflüsse zu entfernen, ein eigenes Collegium von Geistlichen für dieselbe gründete, das aus den unter Rom als besonderer Metropole stehenden Suffraganbischöfen, den Pfarrern von Rom und einer Anzahl von Diakonen bestand und dessen Mitglieder mit einem Namen, der früher die wirklichen Inhaber kirch- licher Aemter im Gegensätze zu Amtsverwesern bezeichnet hatte, die Cardinäle genannt wurden. Dabei wurde die Bestätigung des gegen- wärtigen deutschen Königs und künftigen Kaisers Heinrich Iv. und seiner Nachfolger, sofern sie das Recht dazu erwerben würden, Vorbe- halten. Als die Cardinäle den ersten Papst in der Person des Bischofs von Luca, der in Mailand an der Spitze des Kampfes für Reinheit der Kirche gestanden hatte, Alexander Ii., erwählten, brachte die unkirch- liche, von dem Adel des römischen Gebietes geführte Partei durch Ver- bindung mit Deutschland es dahin, daß von dort aus der Bischof Cadolaus von Parma zum Papste bestimmt ward, der sich Honorius Ii.
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