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1. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 280

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
280 Das oströmische Reich bis zum Ende des elften Jahrhunderts. serlichen Dur, war im Laufe der Zeit durch Bildung einer Aristokratie beschränkt worden, die noch lange Zeit gegen ein Bestreben nach Aus- bildung einer demokratischen Verfassung zu kämpfen hatte. So bestand vereinzelt unter den Reichen Europas im nördlichen Winkel des adria- tischen Meeres ein Freistaat. In den Kämpfen dieses Freistaates mit Ungarn ging der kroatisch-dalmatische Staat zu Grunde, dessen Beherr- scher Demetrius im Jahre 1076 Gregor Vh. zum Könige ernannt hatte, indem er ihn, wie es vorher mit den normannischen Herzogen geschehen war, in Lehenspflicht nahm, um auch auf diesem von den Oströmern aufgegebenen oder verlorenen Gebiete die Bildung christlicher Staats- verhältnisse zu sichern. Die Gefahr, welche die Normannen dem ost- römischen Reiche brachten, knüpfte ein näheres Verhältniß Venedigs zu demselben. Da die Venetianer durch ihre Seemacht, welche selbst das adriatische Meer zu sperren stark genug war, dem Reiche den besten Schutz von Westen gewähren konnten, zog Alexius sie durch ausgedehnte Begünstigung, die er ihrem Handel im Osten gewährte, auf seine Seite und trat die Länder Istrien und Dalmatien, wo ohnehin die Macht des Reiches fast erloschen war, an sie ab. So ward der Grund zu einer Herrschaft der Venetianer auf der ihrer Hauptstadt entgegengesetzten Küste gelegt und es begannen lange Streitigkeiten zwischen ihnen und dem ungarischen Reiche, in welchen das zur See mächtige Venedig auch eine bedeutende Landmacht erwarb. Selbstständig, wie Venedig sich zwischen den Kaiserthümern des Ostens und Westens erhoben, hatte es auch in kirchlicher Hinsicht eine abgesonderte Stellung gewonnen. Als in Folge des Streites über die drei Capitel ein vorübergehendes Schisma die Kirchenproviuz Aquileja von der Kirche getrennt, hatte der dortige Erzbischof, um die Trennung noch entschiedener zu bezeichnen, den Titel eines Patriarchen angenommen. Zum Haupte der an dem Schisma nicht betheiligten Bischöfe jener Kirchenprovinz erhob sich nun der Bischof von Grado, der, um seine Gleichstellung mit dem schismatischen Metro- politen auszusprechen, sich ebenfalls den Patriarchentitel beilegte. Nach Aufhebung des Schismas veranlaßte der Anspruch des Patriarchen von Aquileja auf Herstellung des Metropolitansprengels vielfache Streitig- keit mit dem Patriarchen von Grado, in welche auch der venetische Staat verwickelt wurde, weil ihm an der Aufrechthaltung des kleineren seinem Gebiete mehr entsprechenden Patriarchates gelegen war. Erst Leo Ix. hatte den Streit dadurch geschlichtet, daß er dem Patriarchate von Grado Venetien und Istrien als Sprengel anwies, und eine noch nähere Verknüpfung des jüngeren Patriarchates mit dem venetischen Staate, eine Verknüpfung, welche die Kirche allzusehr unter weltlichen Einfluß stellte, entstand dadurch, daß der Sitz des Patriarchen alsbald aus dem herabgekommenen Grado nach Venedig verlegt wurde.
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