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1. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 418

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
418 Das römisch-deutsche Reich in den beiden nächsten Jahrhunderten Bezirken gegeben, die sich einer ähnlichen Stellung, wie die friesischen Lande, erfreuten, so daß sie, keinem Herrn untergeben, unmittelbar des Reiches Schutz genossen. Nur war die Freiheit keine ursprüngliche, sondern eine verliehene. So hatte Friedrich Ii. den Landschaften Uri, Schwyz und Unterwalden, deren Bewohner mit ihm in Italien gekämpft, eine freie Stellung gegen die im Aargau entstandene und über sie mit ausgedehnte Landgrafschaft gegeben, um den Inhaber der Landgrafschaft, den Oheim des nachmaligen Königs Rudolph, für seine welfische Ge- sinnung zu strafen. Das Bestreben, die neue Freiheit zu schützen, bewirkte ein Bündniß der drei Landschaften. Das Anwachsen habsburgischen Be- sitzthums in Helvetien brachte ihrer Freiheit immer größere Gefahr, da es den Habsburgern immer möglicher wurde, auch sie in den Bezirk der von ihnen geübten Gerichtsbarkeit zu ziehen und so den Uebergang zur Abhängigkeit zu bilden. Während der Zeit des Königs Rudolph hatten sie ihre Stellung wahren können, und gleich nach seinem Tode erneuer- ten sie ihren Bund zu deren fernerer Wahrung. Unter Albrecht, der ihnen schon wegen ihrer Treue gegen Adolph gram war, änderte sich das Verhältnis und habsburgische Beamte, die als Beamte des nun als Landesherrn auftretenden Habsburgers Landvögte hießen, kamen in das Land. Die Landschaften, die sich nur für die Handhabung der peinlichen Gerichtsbarkeit Reichsvögte gefallen lassen und die niedere durch die gewählten Landammänner versehen wollten, fühlten den Uebergang um so eher, als die Landvögte nicht, wie Reichsvögte, vorübergehend bei ihnen weilten, sondern bleibenden Sitz im Lande nahmen. Die Sehn- sucht nach alter Freiheit und die Herrschbegierde Albrechts, die sich den Landleuten hinter Vorspiegelung der unter dem Hause Habsburg zu findenden kriegerischen Ehre verbergen wollte, standen sich schroff gegen- über. Da Vorstellungen, die dem Könige gemacht worden, fruchtlos geblieben waren, fand im Jahre 1308 kurz vor Albrechts Tode ein Aufstand statt, durch welchen die Vögte vertrieben wurden und der Abhängigkeit und Dienftpflichtigkeit ein Ende gemacht wurde. Der Eifer für die neuerrungene, auch in der Folge noch mannigfach bedrohte Freiheit verflocht in die Erinnerung an deren Erwerbung Erzählungen erlittenen Unrechts, die den Haß gegen Oeftreich wach erhielten. So verkündete dichtende Sage den Nachkommen von dem Schwure der Be- freier auf dem am Vierwaldftädter-See gelegenen Platze Grütli, von dem zu Altorf aufgesteckten östreichischen Herzogshute, von dem an eine Sage von Palnatoke erinnernden Schüsse des Teil nach dem Haupte seines Kindes, von dem durch den gefangenen Tett aus der Gefahr des Sturmes geretteten und dann von demselben erlegten Landvogte Geßler. Die ganze Begebenheit aber, so klein der Kreis ihrer nächsten Wirkung war, breitete den Geist der Abneigung gegen die ritterlichen Herren im
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