1856 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Kiesel, Karl
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Schule, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
614 Kaiser Karl V. und die Kirchenirennung in Deutschland.
nach des Kaisers Tode im Jahre 1559 zu Chateau Cambresis, unweit
Landrecp, geschlossenen Frieden seine savoyischen Eroberungen heraus-
gab. Doch das deutsche Reich hatte davon keinen Gewinn, da es die
drei lothringischen Städte nicht zurückerhielt.
18. Noch weiter als der Friede mit Frankreich lag die Beendigung
des Concils über den Tod des Kaisers hinaus. Dasselbe hatte seine
Thätigkeit erst da begonnen, als jede Hoffnung, auf dem Wege der theo-
logischen Untersuchung und Erörterung eine Vereinigung zu erzielen, längst
verschwunden war. Dadurch war das Schauspiel unfruchtbaren Streites
zwischen Männern, die doch nicht mehr auf derselben Grundlage standen,
verhütet worden. Wenn der Kaiser von dem Concil so lange eine Auf-
hebung der Spaltung erwartet hatte, so läßt sich dies nur daraus
erklären, daß er das Wesen des Streites nicht völlig durchschaute und,
indem er die durch Abweichung in der Lehre geöffnete Kluft nicht in
ihrer ganzen Größe erkannte, einerseits an die Möglichkeit von beschwich-
tigenden Zugeständnissen glaubte, anderseits auch eine Beschränkung der
päpstlichen Gewalt auf ein engeres Gebiet selbst als ein wünschens-
wertstes Ergebniß der Bewegung erwartete. Das Concil hatte aber
statt der ihm zugedachten Aufgabe einer Ausgleichung eine andere zu
lösen. Es hatte, wie die früheren durch abweichende Lehren veranlaßten
Concilien gethan, die neue Lehre zu prüfen, und dasjenige, was an ihr
der Lehre der Kirche widersprach, zu verwerfen, damit die Wahrheit
gegen den Jrrthum scharfe Begrenzung erhielte und die Zeichen der
Unterscheidung als Schutz gegen den Jrrthum nicht fehlten.. Daran
schloß sich die andere, allen Concilien gestellte Aufgabe, die kirchliche
Zucht einer Prüfung zu unterwerfen und für diejenigen Gebrechen, die
den Ausgeschiedenen zum Vorwände gedient, sowie für diejenigen, welche
den Abfall begünstigt und erleichtert hatten, Heilung zu suchen. Zweimal
wurde die Thätigkeit des Concils unterbrochen. Im Jahre 1547 brach
in Trient eine pestartige Krankheit aus, und es ward durch Stimmen-
mehrheit die Verlegung des Concils nach Bologna beschlossen, wohin
jedoch diejenigen, welche dagegen gestimmt hatten, nicht folgten. Es
wurden nun, ohne daß etwas Entscheidendes geschah, in beiden Städten
die Berathungen fortgesetzt, bis im Jahre 1549 Paul Hl. die Unter-
brechung des Concils befahl. Im Jahre 1551 ließ Julius Iii.
(1549—1555) dasselbe in Trient wieder Zusammenkommen, und in den
nun beginnenden zweiten Zeitraum seiner Thätigkeit fallen die Verhand-
lungen mit den Protestanten, die sich an demselben unter unannehmbaren
Bedingungen Theil zu nehmen erboten. Eine neue Störung entstand
durch des Kurfürsten Moritz Vorrücken nach Tirol. Es trat eine zehn-
jährige Unterbrechung ein, während deren Marcellus Ii. für wenige
Tage, nach ihm Paul Iv. (1555—1559), auf dem päpstlichen Stuhle