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1. Viertehalb Jahrhunderte - S. 614

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
614 Kaiser Karl V. und die Kirchenirennung in Deutschland. nach des Kaisers Tode im Jahre 1559 zu Chateau Cambresis, unweit Landrecp, geschlossenen Frieden seine savoyischen Eroberungen heraus- gab. Doch das deutsche Reich hatte davon keinen Gewinn, da es die drei lothringischen Städte nicht zurückerhielt. 18. Noch weiter als der Friede mit Frankreich lag die Beendigung des Concils über den Tod des Kaisers hinaus. Dasselbe hatte seine Thätigkeit erst da begonnen, als jede Hoffnung, auf dem Wege der theo- logischen Untersuchung und Erörterung eine Vereinigung zu erzielen, längst verschwunden war. Dadurch war das Schauspiel unfruchtbaren Streites zwischen Männern, die doch nicht mehr auf derselben Grundlage standen, verhütet worden. Wenn der Kaiser von dem Concil so lange eine Auf- hebung der Spaltung erwartet hatte, so läßt sich dies nur daraus erklären, daß er das Wesen des Streites nicht völlig durchschaute und, indem er die durch Abweichung in der Lehre geöffnete Kluft nicht in ihrer ganzen Größe erkannte, einerseits an die Möglichkeit von beschwich- tigenden Zugeständnissen glaubte, anderseits auch eine Beschränkung der päpstlichen Gewalt auf ein engeres Gebiet selbst als ein wünschens- wertstes Ergebniß der Bewegung erwartete. Das Concil hatte aber statt der ihm zugedachten Aufgabe einer Ausgleichung eine andere zu lösen. Es hatte, wie die früheren durch abweichende Lehren veranlaßten Concilien gethan, die neue Lehre zu prüfen, und dasjenige, was an ihr der Lehre der Kirche widersprach, zu verwerfen, damit die Wahrheit gegen den Jrrthum scharfe Begrenzung erhielte und die Zeichen der Unterscheidung als Schutz gegen den Jrrthum nicht fehlten.. Daran schloß sich die andere, allen Concilien gestellte Aufgabe, die kirchliche Zucht einer Prüfung zu unterwerfen und für diejenigen Gebrechen, die den Ausgeschiedenen zum Vorwände gedient, sowie für diejenigen, welche den Abfall begünstigt und erleichtert hatten, Heilung zu suchen. Zweimal wurde die Thätigkeit des Concils unterbrochen. Im Jahre 1547 brach in Trient eine pestartige Krankheit aus, und es ward durch Stimmen- mehrheit die Verlegung des Concils nach Bologna beschlossen, wohin jedoch diejenigen, welche dagegen gestimmt hatten, nicht folgten. Es wurden nun, ohne daß etwas Entscheidendes geschah, in beiden Städten die Berathungen fortgesetzt, bis im Jahre 1549 Paul Hl. die Unter- brechung des Concils befahl. Im Jahre 1551 ließ Julius Iii. (1549—1555) dasselbe in Trient wieder Zusammenkommen, und in den nun beginnenden zweiten Zeitraum seiner Thätigkeit fallen die Verhand- lungen mit den Protestanten, die sich an demselben unter unannehmbaren Bedingungen Theil zu nehmen erboten. Eine neue Störung entstand durch des Kurfürsten Moritz Vorrücken nach Tirol. Es trat eine zehn- jährige Unterbrechung ein, während deren Marcellus Ii. für wenige Tage, nach ihm Paul Iv. (1555—1559), auf dem päpstlichen Stuhle
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