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1. Viertehalb Jahrhunderte - S. 615

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Kaiser Karl V. und die Kirchentrennung in Deutschland. 615 saßen. Der nachfolgende Papst Pius Iv. (1559—1565), den der heil- same Einfluß seines Neffen, des großen Karl Borromäus, Cardinals und Erzbischofs von Mailand, leitete, berief das Concil von Neuem, um' dem, was es bereits geleistet, durch die Vollendung Ansehn und höheren Werth zu geben. So lange die Arbeiten nicht beendet waren, konnte nicht dazu geschritten werden, die beschlossenen Verbesserungen der Kir- chenzucht als eur Ganzes ins Werk zu setzen. Das Ausbleiben der von dem Concil erwarteten Entscheidungen hatte auch schon den Kaiser Fer- dinand und seinen Schwiegersohn, den Herzog Albrecht von Baiern, Wilhelms Sohn, zu dem Versuche bewogen, die unter ihren Unterthanen sich kundgebende Unruhe durch eigenmächtige Bewilligung des Kelches beim Abendmahle zu beschwichtigen. Es ließ sich noch Mehreres be- fürchten, da Paul Iv. dem Kaiser die Anerkennung seiner Würde, für die er nicht die päpstliche Bestätigung eingeholt, verweigert hatte. Auf den Rath des Karl Borromäus erkannte Pius Iv. Ferdinand als Kaiser an, und ließ das im Jahre 1502 wieder zusammengetretene Concil in einer Weise leiten, daß den Berathungen die größte Freiheit ward und die Rücksicht auf die päpstliche Macht gegen die Rücksicht auf das Heil der Kirche, wo nicht beide zusammenfielen, zurücktrat. Zur Theilnahme an den Berathungen des letzten Zeitraumes waren auch die deutschen Protestanten, damit kein Mittel der Verständigung unversucht bliebe, eingeladen worden, allein eine Versammlung protestantischer Fürsten, die im Jahre 1561 aus Anlaß von Lehrstreitigkeiten unter ihren Theo- logen zu Naumburg stattfand, hatte die Einladung als eine Anmaßung ausgenommen, und dem Papste sogar das verargt, daß er sie als Söhne angeredet. So blieb die Wirksamkeit des Concils auf die Katholiken beschränkt, und hier bewirkte es, wie es die Bezeichnung der Lehre und die Anordnung für kirchliches Leben während seiner ganzen Thätigkeit verbunden hatte, in beiden Beziehungen Großes. Es sammelte sich der ganze Reichthum christlicher Einsicht in einem Brennpunkte, und wie da- durch eine Vertiefung des kirchlichen Bewußtseins eintrat, erleichterte sich auch für die Glieder der Kirche die Aufnahme und Bewahrung der Lehre. Es durchdrang aber auch ein frischeres und regeres Leben die Kirche vermittelst der Ausführung des zur Förderung der Kirchenzucht Festgesetzten. Die Gesammtheit der Entscheidungen erhielt, nachdem das Concil im Jahre 1563 geschlossen worden, die päpstliche Bestätigung. In Betreff der Lehre ward das Ergebniß allgemein als das Zeugniß von dem allgemeinen Glauben der Kirche ausgenommen. In Betreff der Kirchenzucht blieb die Durchführung eine große Aufgabe, wie die reformatorische Thätigkeit in der Kirche eine immer fortdauernde ist und nach Maßgabe fördernder oder hemmender Umstände und größerer oder geringerer für dieselbe aufgcwandten Kraft hier rascher, dort langsamer Kiesel, Weltgeschichte. H. 40
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