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1. Viertehalb Jahrhunderte - S. 637

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Spanien, Deutschland und Italien zur Zeit des Königs Philipp H. $37 geben und von dem Verdachte religiöser Abtrünnigkeit frei war, sich jedoch von Oranien hatte verführen lassen und in einem Gefühle seiner Bedeutung durch unfreundliche Berührungen mit Granvetta auf dem Wege der Gegenpartei vorwärts getrieben wurde. 3. Der erste Gegenstand des Streites war das von Philipp in den Niederlanden zur Stütze für die Negentin zurückgelassene spanische Kriegs- volk. Die Negentin, die zur Vermittlung geneigt war, beseitigte die Beschwerde, indem sie es dahin brachte, daß die Truppen im Jahre 1560 abberufen wurden. Während der hierüber geführten Streitigkeiten wurde eine Maßregel getroffen, die von den Uebelwollenden zur Stei- gerung der Unzufriedenheit benutzt wurde, auch den Kreis der Unzufrie- denen erweiterte. Ein schon von Karl V. gehegter Plan zur Verände- rung der kirchlichen Verfassung kam jetzt zur Ausführung, weil die vier im Lande bestehenden Bischofftühle von Arras, Tournay, Cambray und Utrecht für die kirchliche Verwaltung, die jetzt gerade des größten Nach- drucks bedurfte, nicht hinzureichen schienen, und außerdem die Verbindung eines Theiles des Landes mit dem außerhalb befindlichen Stuhle von Lüttich, so wie die Unterordnung der vier inländischen Bisthümer unter die ausländischen Metropolen von Rheims und Köln, Uebelftände mit sich brachte. Es sollten deshalb aus dem Lande siebzehn den Provinzen entsprechende Bisthümer gebildet werden, von welchen Utrecht, Mecheln und Cambray die Metropolen sein sollten. Gegen diesen Plan waren alle diejenigen eingenommen, welche als Mitglieder von Klöstern oder Inhaber von kirchlichen Stiftungen eine Schmälerung für sich besorgten, indem sie erwarteten, daß dasjenige Vermögen, an dessen Genuß sie be- theiligt seien, zur Bestreitung des durch jene Maßregel geforderten höheren Aufwandes werde in Anspruch genommen werden. Noch be- deutender aber war der Schrecken derjenigen, welche eine verstärkte kirchliche Aufsicht, wie sie bezweckt wurde, zu fürchten hatten. Er wurde gebraucht, um die Abneigung gegen die Regierung zu vermehren. In- dem man das naturgemäß den Bischöfen zustehende Recht der Inquisi- tion, von dem bei dieser Gelegenheit die Rede war, mit den Gerichten der besondern spanischen Inquisition verwechselte, ängstigte man das Volk durch die Vorstellung von einem alle persönliche Freiheit vernichtenden Zwange, und setzte dieses Verfahren auch da noch fort, als der König selbst erklärt hatte, daß er die Einführung der Inquisition nicht beab- sichtige. Daher ward gerade in solchen Städten, die zu Bischofssitzen bestimmt waren, die Aufregung sehr heftig, und in Deventer, Roermonde und Leuwarden wurde deshalb von Errichtung der Bischofssitze abge- standen. Der durch die Angelegenheit erregte Haß richtete sich um so mehr gegen Granvella, als derselbe nach Begründung der neuen Ein- richtung zum Erzbischöfe von Mecheln und Primas der Niederlande er-
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