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1. Viertehalb Jahrhunderte - S. 679

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
veranlaßen inneren Kriege. 679 seinem Gebiete zunächst liegenden Theilen Frankreichs die Ligue unter- stützt. Eine Gebietsfrage, die zu diesem Kampfe mitgewirkt, war noch unerledigt. Die Markgrafschaft Saluzzo war nach Aussterben des mark- gräflichen Geschlechtes zwischen Savoyen und Frankreich streitig gewor- den, und Frankreich, das sie wegen einer alten Lehensverbindung mit der Dauphins in Anspruch nahm, hatte sie behauptet. Im Jahre 1588 hatte der Herzog das streitige Gebiet den Franzosen entrissen. Jetzt sollte die Sache einem schiedsrichterlichen Spruche des Papstes unter- worfen werden, doch da der Herzog in eine vorläufige Uebergabe des Gebietes an den römischen Stuhl nicht willigen wollte, einigte er sich im Jahre 1601 mit dem Könige von Frankreich über einen Tausch, nach welchem er Saluzzo behielt und den von Genf bis Lyon auf der rechten Seite der Rhone liegenden Theil seines Gebietes abtrat. 9. Die Regierung des neuen Königs hatte nun in einem durch achtuuddreißigjährigen Bürgerkrieg zerrütteten Lande die Ordnung her- zustellen. Dazu bedurfte es der Versöhnung der Parteien, die sich so lange gegenübergestanden hatten, der Herstellung des königlichen An- sehens bei den Statthaltern der Provinzen, der Regelung der zerrütteten Staatseinkünfte und der Wiederbelebung der Thätigkeiten des Friedens. Am schwierigsten war Heinrichs Stellung den Hugenotten gegenüber, die schon durch die von chm für die katholische Kirche gegebenen Zu- sagen verletzt waren und denen, nachdem sie so lange mit den Waffen in der Hand der Regierung theils kämpfend, theils beobachtend gegen- übergestanden hatten, schwer wurde, ihre die Staatsordnung durchkreu- zende Verbindung aufzugeben. . Ihnen ihr Verhältniß im Staate an- zuweisen, diente die im Jahre 1598 zu Nantes erlassene Verordnung, die ihnen hinsichtlich der Religionsübung dasjenige ließ, was die frü- heren ihnen günstigen Verordnungen gewährt hatten, auch die Sicher- heitsplätze noch ans acht Jahre zu behalten gestattete, dagegen alle fer- neren Verbindungen im Reiche und mit dem Auslande untersagte und die Herstellung der katholischen Religion für alle Orte, wo sie unter- drückt worden, anbefahl. Inzwischen war in den letzten Jahrzehnten, wie in Deutschland, so auch in Frankreich, ein derartiger Rückschlag eingetreten, daß die Zahl der Protestanten und ihrer Kirchen sich be- trächtlich vermindert hatte. Unter den Uebriggebliebenen waren viele, die zum Schutze ihrer Religion eine abgesonderte staatliche Stellung, wie sie sich im Süden Frankreichs durch die Größe der Anzahl leicht gebildet hatte, nothwendig glaubten und den Kampf gegen das Fort- bestehen der katholischen Religion nicht aufgeben mochten. An ihnen behielt Heinrich regsame Gegner, die nur durch die allenthalben wieder- gekehrte Ordnung im Zaume gehalten werden konnten, und deren Wider- stand gegen die den Katholiken günstigen Bestimmungen der Verordnung Liescl, Weltgeschichte. Ii. 44
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