1856 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Kiesel, Karl
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Schule, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
veranlaßen inneren Kriege.
679
seinem Gebiete zunächst liegenden Theilen Frankreichs die Ligue unter-
stützt. Eine Gebietsfrage, die zu diesem Kampfe mitgewirkt, war noch
unerledigt. Die Markgrafschaft Saluzzo war nach Aussterben des mark-
gräflichen Geschlechtes zwischen Savoyen und Frankreich streitig gewor-
den, und Frankreich, das sie wegen einer alten Lehensverbindung mit
der Dauphins in Anspruch nahm, hatte sie behauptet. Im Jahre 1588
hatte der Herzog das streitige Gebiet den Franzosen entrissen. Jetzt
sollte die Sache einem schiedsrichterlichen Spruche des Papstes unter-
worfen werden, doch da der Herzog in eine vorläufige Uebergabe des
Gebietes an den römischen Stuhl nicht willigen wollte, einigte er sich
im Jahre 1601 mit dem Könige von Frankreich über einen Tausch, nach
welchem er Saluzzo behielt und den von Genf bis Lyon auf der rechten
Seite der Rhone liegenden Theil seines Gebietes abtrat.
9. Die Regierung des neuen Königs hatte nun in einem durch
achtuuddreißigjährigen Bürgerkrieg zerrütteten Lande die Ordnung her-
zustellen. Dazu bedurfte es der Versöhnung der Parteien, die sich so
lange gegenübergestanden hatten, der Herstellung des königlichen An-
sehens bei den Statthaltern der Provinzen, der Regelung der zerrütteten
Staatseinkünfte und der Wiederbelebung der Thätigkeiten des Friedens.
Am schwierigsten war Heinrichs Stellung den Hugenotten gegenüber,
die schon durch die von chm für die katholische Kirche gegebenen Zu-
sagen verletzt waren und denen, nachdem sie so lange mit den Waffen
in der Hand der Regierung theils kämpfend, theils beobachtend gegen-
übergestanden hatten, schwer wurde, ihre die Staatsordnung durchkreu-
zende Verbindung aufzugeben. . Ihnen ihr Verhältniß im Staate an-
zuweisen, diente die im Jahre 1598 zu Nantes erlassene Verordnung,
die ihnen hinsichtlich der Religionsübung dasjenige ließ, was die frü-
heren ihnen günstigen Verordnungen gewährt hatten, auch die Sicher-
heitsplätze noch ans acht Jahre zu behalten gestattete, dagegen alle fer-
neren Verbindungen im Reiche und mit dem Auslande untersagte und
die Herstellung der katholischen Religion für alle Orte, wo sie unter-
drückt worden, anbefahl. Inzwischen war in den letzten Jahrzehnten,
wie in Deutschland, so auch in Frankreich, ein derartiger Rückschlag
eingetreten, daß die Zahl der Protestanten und ihrer Kirchen sich be-
trächtlich vermindert hatte. Unter den Uebriggebliebenen waren viele,
die zum Schutze ihrer Religion eine abgesonderte staatliche Stellung,
wie sie sich im Süden Frankreichs durch die Größe der Anzahl leicht
gebildet hatte, nothwendig glaubten und den Kampf gegen das Fort-
bestehen der katholischen Religion nicht aufgeben mochten. An ihnen
behielt Heinrich regsame Gegner, die nur durch die allenthalben wieder-
gekehrte Ordnung im Zaume gehalten werden konnten, und deren Wider-
stand gegen die den Katholiken günstigen Bestimmungen der Verordnung
Liescl, Weltgeschichte. Ii. 44