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1. Viertehalb Jahrhunderte - S. 756

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
756 Die Zeit des französischen Uebergewichtes bald nach Mazarins Tode Fouquet, dem die Staatseinnahmen anver- traut waren, durch eine Anklage wegen hochverräterischer Umtriebe von seinem Amte entfernt und zu lebenslänglicher Hast verurtheilt, worauf der schon von Mazarin empfohlene Colbert, der Begründer eines strenge geregelten Ganges des Einnahmewesens, an seine Stelle trat. Es erheischte aber die Ausbildung der von Mazarin vorbereiteten, von Ludwig mit Eifer ergriffenen Regierungsweise eine veränderte Stellung aller Körperschaften, denen Herkommen und Ueberlieferung die Neigung, die Fähigkeit oder das Recht zum Widerstande zu geben schienen. Der Adel, der sich zum letzten Male in den Kriegen der Fronde für die Krone gefährlich gezeigt hatte, ward allmälig so sehr an den Hof ge- zogen, daß er in der Theilnahme an dessen schwelgerischem Leben ehr- geizige Entwürfe erstickte, zum Theil auch durch Schwächung seines Ver- mögens den Dienst des Königs zu suchen genöthigt ward. Wenn ein- zelne seiner Glieder als Statthalter in den Provinzen eine ihrer ehe- maligen Bedeutung entsprechende Stellung fanden, so waren Verkürzung der Amtsdauer und Beschränkung der Befugnisse die Mittel, wodurch sie sich eine für die Krone bedenkliche Macht zu bilden verhindert wur- den. Das Pariser Parlament, welches, seit man die Reichsstände zu berufen aufgehört, an deren Statt willkührlichen Anordnungen entgegenzu- treten begonnen hatte, mußte bald, von Drohung und Strenge eingeschüch- tert, dem allgemeinen Zuge folgen, der sämmtliche Diener des Staates vor Allem den Beifall des Königs zu suchen trieb. Schon vor Maza- rins Tode hatte der König auf die bloße Kunde von einer Vorstellung, die das Parlament gegen eine seiner Anordnungen vorbereitete, sich in dem Anzuge, in welchem er eben von der Jagd gekommen war, zu dem- selben begeben und es mit scharfer Rüge in die Grenzen der Rechts- pflege als seines eigentlichen Geschäftes zurückgewiesen. Das körper- schaftliche Leben der Gemeinden wurde dadurch gelähmt, daß man den- selben mehr und mehr die Befugniß, ihre eigenen Angelegenheiten zu ver- walten, entzog. Auch verloren sie dadurch an Selbstständigkeit, daß das Vorsteheramt bei ihnen ein käufliches wurde. Endlich wirkte zur Herabsetzung ihrer Bedeutung mit, daß man nicht nur für jede in ihrem Bereiche vor- gehende Störung der Ordnung ihnen das Recht der Ahndung nahm, sondern durch die Bildung einer von dem Könige abhängigen militärisch geordneten Macht der Polizei, deren Geschäft Ueberwachung und Aufspürung ward, solchen Störungen vorzubeugen suchte. Indem so keiner Thätigkeit im Staate, die nicht mit dem Willen des Königs zusammenhing, Geltung zugestanden wurde, konnte Ludwig, wie er es einst mit der kühnen Be- hauptung, daß er der Staat sei, aussprach, die Uebereinstimmung, in der die Dinge sich mit seinem Willen befanden, als Maßstab ihrer Zu- lässigkeit und Zweckmäßigkeit ansehen lernen. Er konnte zwischen seiner
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