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1. Viertehalb Jahrhunderte - S. 782

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
782 Die Zeit des französischen Uebergewichtes konnte er das Volk so wenig gewinnen, daß Oranien, den die englische Seemacht nicht an der Fahrt von Helvoetsluis durch den Canal nach der Südküste Englands hatte hindern können, von seinem Landungsplätze Torbay in Devonshire nach London vorrücken konnte und die königlichen Truppen nach und nach zu ihm übergingen. Es blieb für den König und seine Anhänger nur die Flucht übrig. Da aber die Gegner Rache zu üben und namentlich gegen die Katholiken die erlangte Gewalt zu gebrauchen gedachten, wurde den Flüchtigen zu Lande und zur See auf- gelauert. Gleich vielen Andern wurde auch der König, nachdem seine Gemahlin schon das Land verlassen, an der Mündung der Themse ge- fangen und zurückgeführt. Doch sein Schwiegersohn, dem er im Lande gefährlicher als draußen scheinen mochte, ließ ihn zu Nochester, wohin man ihn nach seinem Wunsche gebracht, so nachlässig bewachen, daß er nach Frankreich entkam, wo der König ihm seinen Unterhalt gewährte. Oranien war klug genug gewesen, nicht als Bewerber um die Krone, sondern nur als Vertheidiger gekränkter Rechte der Nation aufzu- treten. Er glaubte sicherer zu gehen, wenn er auch nach dem Gelingen der Unternehmung das Entgegenkommen des Volkes erwartete. Im Jahre 1689 trug das Parlament ihm und seiner Gemahlin, doch so, daß er allein regieren solle, die Krone an, welche, wenn er kinderlos bliebe, auf Jakobs zweite Tochter Anna übergehen sollte. Mit der Krönung war die Staatsveränderung, welche die Engländer im Gegen- sätze zu der gegen Karl I. erfolgten Rebellion die Revolution nennen, zu Ende geführt. Die Bedingungen, unter welchen man dem neuen Könige Wilhelm Hi. die Krone angeboten, sprach ein Gesetzesvorschlag oder eine Bill aus, die Bill der Rechte, durch deren Annahme der Ver- trag über die Grenzen der königlichen Gewalt geschlossen war. Den Katholiken wurde das alte Joch wieder aufgelegt, indem die durch ein Gesetz für alle Sekten ausgesprochene Duldung auf sie nicht ausgedehnt wurde. Wenn auch die Hinrichtungen aufhörten, blieben die Katholiken außerhalb des Genusses des vollen Rechtes der Staatsbürger und hatten außer drückender Beschränkung häufige, leicht gegen sie in Anwendung zu bringende Geldstrafen zu leiden. Es wurde aber auch der Protestan- tismus von den Folgen der Revolution betroffen. In dem Schooße der Episkopalkirche war schon, während die Könige aus dem Hause Stuart die Gründung unbedingter Köuigsgewalt anstrebten, eine Spaltung er- folgt, indem die Einen sich jenen Bestrebungen anschlossen, die Andern der Gewalt des Königthums gewisse Grenzen gezogen wissen wollten. So ergab sich der Gegensatz einer Hochkirche und einer niedern Kirche. Sie standen auch auf dem eigentlich kirchlichen Gebiete sich dadurch ent- gegen, daß die eine das Sektenwesen niederwersen, die andere demsel- den Zugeständnisse machen wollte. Indem nun die Hochkirche bei ihrem
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