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1. Viertehalb Jahrhunderte - S. 878

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
878 Die Zeit der falschen Aufklärung und der gewalttätigen Staatskunst. Stande sah, ward als Gelegenheit zu einem Sturme auf den Orden benutzt. Man wollte den Orden selbst, der die Geschäfte jenes Mit- gliedes gemißbilligt, zur Leistung der Zahlungen anhalten, und in dem deshalb geführten Rechtsstreite wurden die Einrichtungen des Ordens angegriffen. Eine förmliche Anklage des Ordens erfolgte wegen der angeblich in seinen Satzungen enthaltenen verderblichen Bestimmungen. Dies hatte im Jahre 1761 eine Verurtheilung verschiedener Werke der Jesuiten, sowie das Verbot, ihre Schulen fortzusetzen und neue Mit- glieder aufzunehmen, zur Folge. Die Schwäche des Königs kam dem Parlamente, welches in dieser Sache der Bundesgenosse des Unglaubens war, zu Hülfe. Denn obgleich er in Folge eines von einer großen Zahl von Bischöfen zu Gunsten des Ordens gegebenen Gutachtens alles gegen denselben Erlassene für ungültig erklärte, erzwang das Parlament die Zurücknahme dieser Verordnung durch die früher so oft umsonst ver- suchte Verweigerung der Eintragung. Selbst das Parlament griff im Fortgange des Kampfes zu dem unredlichen Mittel, aus den Werken der Jesuiten eine Sammlung gefährlicher Sätze mittelst Aufnahme solcher, die dem Orden nicht eigenthümlich waren, und solcher, die sich in den frag- lichen Werken nicht fanden, Zusammentragen zu lassen. Die dagegen von den Jesuiten zu ihrer Vertheidigung verfaßten Schriften wurden zur Vernichtung durch das Feuer verurtheilt, während den zur Bekämpfung von Religion und Sittlichkeit in Masse erscheinenden Schriften freier Lauf gelassen wurde. Endlich erfolgte im Jahre 1762 ein Parlaments- urtheil, das den Orden aufhob, und die meisten andern Parlamente des Reiches wetteiferten mit dem von Paris. Den einzelnen Mitgliedern sollte, nachdem man die Genossenschaft aufgelöst und die Güter eingezo- gen, gestattet sein, unter Aufsicht der Bischöfe Kirchenämter zu bekleiden, wenn sie einen Eid auf die Verwerflichkeit des Ordens ablegten. Da sich jedoch hierzu nur wenige verstanden, traf die Uebrigen das Loos der Verbannung. Ungeachtet der Papst Clemens Xiii., Benedicts Xiv. Nachfolger, die Aufhebung des Ordens für nichtig erklärte und die ganze Kirche Frankreichs sich zu seiner Vertheidigung erhob, wurde seine Un- terdrückung durch den König bestätigt, und nur als Privatpersonen durf- ten seine Mitglieder im Reiche leben. Es war die Negierung der Pompa- dour und des den Aufklärern ergebenen Choiseul, unter der dies geschah. 28. Was man in Frankreich gethan, wirkte bald auf das durch den Bourbonischen Familienpakt eng verbündete Spanien. Noch znr Zeit, da in Portugal der Streich gegen die Jesuiten geführt wurde, waren in Spanien die im Nachbarlande gegen sie erschienenen Schmäh- schriften auf Befehl der Regierung verbrannt worden. Doch Karl Iii. hatte schon in Italien sich von der neuen Weisheit ergreifen lassen, und ein Geist der Neuerung, obgleich nicht mit Pombals Gewaltsamkeit
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