1856 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Kiesel, Karl
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Schule, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
878 Die Zeit der falschen Aufklärung und der gewalttätigen Staatskunst.
Stande sah, ward als Gelegenheit zu einem Sturme auf den Orden
benutzt. Man wollte den Orden selbst, der die Geschäfte jenes Mit-
gliedes gemißbilligt, zur Leistung der Zahlungen anhalten, und in dem
deshalb geführten Rechtsstreite wurden die Einrichtungen des Ordens
angegriffen. Eine förmliche Anklage des Ordens erfolgte wegen der
angeblich in seinen Satzungen enthaltenen verderblichen Bestimmungen.
Dies hatte im Jahre 1761 eine Verurtheilung verschiedener Werke der
Jesuiten, sowie das Verbot, ihre Schulen fortzusetzen und neue Mit-
glieder aufzunehmen, zur Folge. Die Schwäche des Königs kam dem
Parlamente, welches in dieser Sache der Bundesgenosse des Unglaubens
war, zu Hülfe. Denn obgleich er in Folge eines von einer großen
Zahl von Bischöfen zu Gunsten des Ordens gegebenen Gutachtens alles
gegen denselben Erlassene für ungültig erklärte, erzwang das Parlament
die Zurücknahme dieser Verordnung durch die früher so oft umsonst ver-
suchte Verweigerung der Eintragung. Selbst das Parlament griff im
Fortgange des Kampfes zu dem unredlichen Mittel, aus den Werken der
Jesuiten eine Sammlung gefährlicher Sätze mittelst Aufnahme solcher, die
dem Orden nicht eigenthümlich waren, und solcher, die sich in den frag-
lichen Werken nicht fanden, Zusammentragen zu lassen. Die dagegen von
den Jesuiten zu ihrer Vertheidigung verfaßten Schriften wurden zur
Vernichtung durch das Feuer verurtheilt, während den zur Bekämpfung
von Religion und Sittlichkeit in Masse erscheinenden Schriften freier
Lauf gelassen wurde. Endlich erfolgte im Jahre 1762 ein Parlaments-
urtheil, das den Orden aufhob, und die meisten andern Parlamente des
Reiches wetteiferten mit dem von Paris. Den einzelnen Mitgliedern
sollte, nachdem man die Genossenschaft aufgelöst und die Güter eingezo-
gen, gestattet sein, unter Aufsicht der Bischöfe Kirchenämter zu bekleiden,
wenn sie einen Eid auf die Verwerflichkeit des Ordens ablegten. Da
sich jedoch hierzu nur wenige verstanden, traf die Uebrigen das Loos
der Verbannung. Ungeachtet der Papst Clemens Xiii., Benedicts Xiv.
Nachfolger, die Aufhebung des Ordens für nichtig erklärte und die ganze
Kirche Frankreichs sich zu seiner Vertheidigung erhob, wurde seine Un-
terdrückung durch den König bestätigt, und nur als Privatpersonen durf-
ten seine Mitglieder im Reiche leben. Es war die Negierung der Pompa-
dour und des den Aufklärern ergebenen Choiseul, unter der dies geschah.
28. Was man in Frankreich gethan, wirkte bald auf das durch
den Bourbonischen Familienpakt eng verbündete Spanien. Noch znr
Zeit, da in Portugal der Streich gegen die Jesuiten geführt wurde,
waren in Spanien die im Nachbarlande gegen sie erschienenen Schmäh-
schriften auf Befehl der Regierung verbrannt worden. Doch Karl Iii.
hatte schon in Italien sich von der neuen Weisheit ergreifen lassen, und
ein Geist der Neuerung, obgleich nicht mit Pombals Gewaltsamkeit