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1. Viertehalb Jahrhunderte - S. 887

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Zeit der falschen Aufklärung und der gewaltthätigen Staatskunst. 887 das Ergebniß haben mußte, daß ein zum Verderben der Kirche die Hand bietender Klerus sich bildete, der wegen seiner unkirchlichen Haltung bei denen, welche einen solchen wollten, keine Achtung, bei dem Volke kein Vertrauen und keine Wirksamkeit hatte. Von den Klöstern wurden die- jenigen , welche nach den damaligen Staatsansichten zum Besten der bürgerlichen Gesellschaft nichts Sichtbares beitrugen, unterdrückt. Die- jenigen, die man wegen unverkennbarer Nützlichkeit bestehen ließ, wurden Ln einer Weise behandelt, die ihrer Auflösung vorarbeitete. Damit sie dem Aussterben näher kämen, wurde die Aufnahme neuer Mitglieder von der Genehmigung der Negierung abhängig gemacht; damit sie der Stärke, welche ein jedes aus dem Zusammenhänge mit dem gesammten Orden schöpfte, beraubt würden, wurde der Zusammenhang zwischen den einheimischen und den auswärtigen aufgehoben; damit in ihnen die Zucht Ln Verfall geriethe, wurde angeordnet, daß die Obern nur für bestimmte Zeit gewählt würden, um der zur Handhabung der Ordnung erforder- lichen Kraft zu entbehren. Zur Vernichtung des päpstlichen Einflusses bildete man auf der von Hontheim gelegten Grundlage ein Kirchenrecht aus, welches unter dem Namen des Josephinismus von der Kirche als das Hauptmittel zur Vereitelung ihrer Bestrebungen angesehen und über- all, wo man Beeinträchtigung der Kirche wünschte, beifällig ausgenom- men und in Uebung gesetzt wurde. Der ganze Verkehr der Bischöfe mit dem päpstlichen Stuhle wurde gehemmt, und für die Fälle, wo er nicht unbedingt verboten wurde, einer staatlichen Aufsicht unterworfen, mittelst deren in jedem beliebigen Falle die Einwirkung des Papstes ab- geschnitten werden konnte. Die Beseitigung der kirchlichen Macht, deren Dasein dem Kaiser ein Raub an seinen Herrscherrechten schien, forderte auch ein Entstellen und Zerbrechen der Formen, in welchen die Kirche das Volk seine Frömmigkeit zu bethätigen und zu stärken anleitet. Nach den Grundsätzen einer in der gesammten Verwaltung Josephs hervor- tretenden Sparsamkeit, welcher oft höhere Rücksichten geopfert wurden, ergingen Anordnungen, welche Feierlichkeit und Pracht des Gottesdien- stes schmälerten. Die Heranbildung des Klerus erheischte, wenn sie die den herrschenden Ansichten entsprechenden Erfolge haben sollte, eine Be- freiung der theologischen Lehranstalten von bischöflicher Aufsicht. Wäh- rend die Vorbereitung auf den geistlichen Stand nicht im Auslande ge- sucht werden durfte, gründete man sogenannte Generalseminarien in den Städten Wien, Pesth, Pavia und Löwen, deren Leitung man Män- nern von der genehm gefundenen Richtung übertrug, und um nur Prie- ster von dem in denselben herrschenden Geiste zu erhalten, wurde den Bischöfen zur Pflicht gemacht, nur solchen, welche die Negierung ihnen zuschicken würde, die Weihen zu ertheilen. Vorstellungen, die dem Kaiser gegen sein Verfahren von einzelnen Bischöfen seines Reiches Kiesel, Weltgeschichte. Ii. 57
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