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1. Viertehalb Jahrhunderte - S. 890

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
890 Die Zeit der falschen Aufklärung und der gewaltthätigen Staatskunst. wogen, den Kaiser um Unterstützung gegen die Ansprüche desselben zu ersuchen. Damals war dieses Verlangen erfolglos geblieben. Doch in der Zeit, wo Joseph als Regent seiner Erblande mit den Angriffen auf die Kirche beschäftigt war, sagte er einem wiederholten Verlangen seine Unterstützung zu. Eine besondere Veranlassung zur Erneuerung jener Frage hatte ein Streit über die päpstlichen Nuntien gegeben, welche zur Erleichterung des Geschäftsganges in den dem Papste vorbehaltenen Angelegenheiten an Ort und Stelle im Namen desselben entschieden. Der Kurfürst Karl Theodor, der als Sprößling des Hauses Pfalz- Sulzbach im Jahre 1742 dem Hause Pfalz-Neuburg in der Herrschaft über Kurpfalz, Jülich und Berg, dann, nachdem das baierische Haus im Jahre 1777 mit Maximilian Joseph ausgestorben, auch diesem Ln der Herrschaft über Baiern gefolgt war, hatte einen Nuntius für seine Lande gewünscht, da Baiern unter solchen Bischöfen stand, die als selbststän- dige Fürsten außerhalb desselben ihre Sitze hatten. Als ihm gewillfahrt wurde, lebte der Streit wegen der päpstlichen Vorrechte wieder auf, und die betheiligten Bischöfe sträubten sich gegen das, was sie Beeinträchti- gung ihrer Gerichtsbarkeit nannten. Ihre Bemühungen richteten sich nicht bloß gegen den nen in München eingesetzten Nuntius, sondern auch gegen den, der seit langer Zeit in Köln seinen Sitz hatte, während der zu Wien schon durch Josephs Maßregeln außer Thätigkeit gesetzt war. Da aber die Nuntien zu Köln und zu München, ohne sich um die von dem Kaiser unterstützte Einsprache der Bischöfe zu kümmern, ihr Amt verwalteten, einigten sich die drei Kurfürsten und der Erzbischof von Salzburg durch ihre im Jahre 1786 in Ems bei Koblenz zusammen- getretenen Abgeordneten über eine Richtschnur für ihr künftiges Verhal- ten gegen den römischen Stuhl, wonach sie die Nuntien nur als päpst- liche Gesandte behaudeln und die dem Papste bisher vorbehaltenen Rechte selbst üben wollten. Der Kaiser rieth ihnen, dem Werke durch Ein- verständniß mit ihren Suffraganbischöfen größere Festigkeit zu geben. Doch diese erklärten sich großentheils dagegen. Die ganze Sache wurde sodann von ihnen aufgegeben, nachdem der Kurfürst Clemens Wences- laus, besserer Einsicht folgend, zuerst von der Vereinigung zurückge- treten war. Wenn auf diese Weise für den Kaiser Joseph die Ge- legenheit, dem kirchlichen Zustande, den er in seinen Staaten herbei- führte, auch im Reiche Eingang zu verschaffen, vorübergegangen war, so bereitete sich doch auch im Reiche unter den höheren Klassen der Be- völkerung eine Stimmung, die einem entschiedenen Abfalle von der Kirche gleich kam. Ihren stärksten Ansdruck hatte diese Stimmung durch förm- liche Stiftung einer Genossenschaft gefunden, deren Mitglieder, bis zum völligen Atheismus vorgeschritten, eine Verpflichtung zum Kriege gegen Religion und Negierung übernahmen. Ein Lehrer des Kirchenrechts,
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