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1. Viertehalb Jahrhunderte - S. 946

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
946 Die Zeit der siegreichen Revolution. theidigung des Reiches willen das kaiserliche Heer verstärkten, sondern ihm für die von England gezahlten Hülfsgelder ihre Truppen liehen. Ein zweiter Nachtheil war, daß Erzherzog Karl sich vom Oberbefehle zurückgezogen hatte. Das französische Heer, von Moreau geführt, drängte das von Kray befehligte kaiserliche mittelst einer Reihe sieg- reicher Gefechte durch Schwaben nach Baiern. Der Lauf des Krieges wurde durch Friedensunterhaudlnngen unterbrochen. Diese jedoch führten nicht zum Ziele, weil Oestreich nicht ohne das verbündete England ab- schließen wollte, dieses aber auf die von französischer Seite gestellte Be- dingung, daß der Waffenstillstand auch auf die Meere ausgedehnt werden solle, sich nicht einließ. Eine letzte entscheidende Schlacht, die der an Krap's Stelle getretene Erzherzog Johann, der fünfte von des Kaisers Brüdern, bei Hohenlinden, zwischen Isar und Inn, verlor, nöthigte Oestreich, auch ohne England zu unterhandeln. Der Friede, den der Kaiser zu Lüneville im Jahre 1801 mit Frankreich schloß, stellte die gegenseitigen Verhältniffe auf die Grundlage des Friedens von Campo- formio, schob aber in Italien die östreichische Grenze bis an die Etsch zurück und übergab Toscana, dessen Großherzog durch Suwarows Siege zurückgerufen, durch Bonaparte's Siege wieder vertrieben worden war, in Frankreichs Hände, welches dasselbe nach einem mit Spanien ge- schlossenen Vertrage an den Sohn des Herzogs von Parma als ein Königreich Hetrurien gab, während der Großherzog das Versprechen erhielt, bei dem großen noch unerledigten Entschädigungsgeschäfte in Deutschland bedacht zu werden. Parma dagegen wurde gleich Piemont für Frankreich in Besitz genommen, um bald darauf gleich jenem Lande förmlich mit demselben vereinigt zu werden. 22. Für Deutschland war nun, da der Rhein als Grenze Frank- reichs anerkannt .worden, die Zeit gekommen, wo mittelst der schon längst besprochenen Entschädigungen die Zerstörung der Reichsverfassung vor sich gehen sollte. Das Geschäft nahm eine solche Wendung, daß die Entschädigung für die meisten der Entschädigten einen großen Zu- wachs an Besitz und Macht enthielt. Zwar ließ nach einem von dem Reichstage mit einer für ihn ungewöhnlichen Schnelligkeit erstatteten Gutachten und einer ihm entsprechenden kaiserlichen Erklärung sich er- warten, daß die Entschädigung nicht die geistlichen Fürstenthümer ver- schlingen, sondern daß unter möglichster Erhaltung der Reichsverfassung der Verlust an Reichsgebiet als ein gemeinschaftlicher getragen werden würde. Doch ward der kaiserliche Hof bestimmt, eine Mitwirkung Frankreichs, wie der Friede von Lüneville sie nicht vorgesehen hatte, aus dem Grunde herbeizuführen, weil er fürchtete, daß eine solche von den an unmittelbaren Verkehr mit demselben schon gewöhnten Reichs- ständen, namentlich von den beiden mächtigsten der bei der Sache be-
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